Ein Beispiel – Wir brauchen deren viele!

Nobody is perfect: Selbst bei der „Basler Zeitung“ kann eine positive Erwähnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ins Blatt rutschen. Tatort: Porträt des Kriminalreporters Viktor Dammann unter dem Titel “Der letzte Boulevard-Kommissar” (22.7.13, S. 2). Dass ihm der EGMR im Fall seiner Recherche über den Fraumünsterpost-Raub Recht gab, “war nicht nur für mich, sondern für die Pressefreiheit wichtig (…). Für den Berufsstand der Journalisten hätte es sonst bedeutet, dass man einem Beamten keine Frage mehr stellen kann, ohne Gefahr zu laufen, angeklagt zu werden”, sagt Dammann.
Danke! Wir brauchen Beispiele, um die Stimmberechtigten vom Nein zur kommenden SVP-Initiative Landesrecht vor Völkerrecht zu überzeugen.

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