Humanrights.ch hat den Bericht des Bundesrates über die Menschenrechts-Aussenpolitik der Schweiz ausführlich analysiert und präsentiert (Link). Hervorgehoben wird unter anderem die Bedeutung der Schaffung einer Unabhängigen Menschenrechts-Institution:

“In den Augen der NGOs muss vordringlich das Projekt einer unabhängigen Nationalen Menschenrechtsinstitution zur Realisierung gelangen. Im Zuge der Vernehmlassung wurde anerkannt, dass die zu schaffende Institution auch im Bereich der Menschenrechtsaussenpolitik handlungsfähig sein muss. Sie könnte einen wesentlichen Beitrag zur deren Begleitung und Weiterentwicklung leisten sowie Instrumente zum Monitoring von Kohärenzfragen bereitstellen.”

Der Artikel mündet in folgenden Kommentar:

“Das EDA verfügt über eine solide, breit aufgestellte und durch hervorragende Fachleute umgesetzte Menschenrechtsaussenpolitik. Dies zeigt die vorliegende Bilanz des Bundesrats zum Zeitraum 2015 – 2018. Der Bericht macht allerdings dem kritischen Leser, der kritischen Leserin auch vielfältige Defizite deutlich – obwohl diese leider nicht explizit und selbstkritisch ausgeführt werden. Der Bericht stellt eine reine Auslegeordnung verschiedener Bereiche dar. Eine genügende Basis für die positive Schlussfolgerung, wonach die Politik insgesamt «wirksam und effizient» sei, ist im Bericht nicht auffindbar.

Dass in der schweizerischen Aussenpolitik insgesamt die Menschenrechte im Zentrum stehen, wird derzeit einem breiten Publikum nicht deutlich. Die Glaubwürdigkeit der schweizerischen Menschenrechtsaussenpolitik wird beeinträchtigt, wenn Bundesräte die guten, von Wirtschaftsinteressen geleiteten Beziehungen zu Saudiarabien oder zu Brasilien betonen und Menschenrechtsfragen dabei gezielt übergehen;  wenn der Bundesrat die Migrationsthematik auch nach gewonnenem Kampf um die «Selbstbestimmungsinitiative» nicht stärker in einen menschenrechtlichen Rahmen setzt; oder wenn Bundesräte im Ausland Imagepflege für Schweizer Konzerne betreiben, ohne menschenrechtliche Dimensionen ihrer Tätigkeiten auch nur zu benennen. Vom Departementsvorsteher des EDA ist bisher nur eine programmatische Rede zur Menschenrechtspolitik bekannt. Am 26. Februar 2018 äusserte er sich vor dem UNO-Menschenrechtsrat dahingehend, dass die Schweiz Menschenrechtspolitik in erster Linie im Interesse des eigenen Landes und des eigenen Wohlstands betreibe. Eine Gelegenheit, in einer globalen Situation massiver Instabilität und wachsenden Angriffen auf die Menschenrechte diese Rechte wieder ins Zentrum der schweizerischen Politik zu rücken, bietet die in Aussicht gestellte «Aussenpolitische Vision 2028», die bald veröffentlicht werden soll.”

Link zum Aussenpolitischen Bericht des Bundesrates:

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