Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement:

“Bundesrat und Parlament stellen der Initiative aber einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Dieser verlangt, dass Personen den Behörden ihr Gesicht zeigen müssen, wenn es für die Identifizierung notwendig ist. Die Verletzung dieser Pflicht kann die Verweigerung einer Leistung oder eine Busse nach sich ziehen. Zudem sieht der indirekte Gegenvorschlag Massnahmen zur Stärkung der Rechte der Frauen vor. Er kann nur in Kraft treten, wenn die Initiative abgelehnt wird.

Der Gegenvorschlag ist eine gezieltere Antwort auf Probleme, die das Tragen von Gesichtsverhüllungen mit sich bringen kann. Im Gegensatz zur Initiative bleibt die kantonalen Zuständigkeit gewahrt. Kantone, die weiter gehen und die Verhüllung des Gesichts im öffentlichen Raum verbieten möchten, können dies nach wie vor tun.”

Link zur Webseite des EJPD: deutsch français italiano

Link zum Bundesgesetz über die Gesichtsverhüllung: deutsch français

 

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