“Unsere Verfassung schützt Menschenrechte besser als ein paar bürokratische EU-Richter”, postet ein Martin Hartmann im Facebook.
 
Für wie blöd muss man seine Mitbürgerinnen und Mitbürger halten, um zu glauben, man könne ihnen noch 10 Tage vor der Abstimmung einreden, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg sei ein EU-Gericht?
 
Also dann eben nochmals – nicht für die Leserinnen und Leser dieses Newsletters. Die haben das nicht nötig. Aber vielleicht zum Weiterverbreiten:
“Strassburg” ist der gemeinsame Europäische Gerichtshof für Menschenrechte des Europarats.
Die Schweiz ist Mitglied des Europarats.
Und hervorragende Schweizer Politiker der Nachkriegszeit haben den Beitritt unseres Landes herbeigeführt:
Sie fanden ihn wichtig, gerade weil die Schweiz der EWG (heute EU) fernblieb.
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