Das soeben bekannt gewordene Urteil des EU-Gerichtshofs in Luxemburg betreffend eine österreichische Lohnschutzmassahme mag ein Hammer für die Sargnägel des Rahmenabkommens Schweiz-EU sein. Aber es ist kein Grund, der Selbstbestimmungsinitiative zuzustimmen.Im Gegenteil.
Vorab zum Urteil ein klärender Tweet von Nationalrat Eric Nussbaumer: “Dass es um einen Anwendungsfall der Auftraggeberhaftung ging. Diese Massnahme kennen wir in der Schweiz nicht und der machte deutlich, dass verhältnismässige Lohnschutzmassnahmen, verwaltungsrechtlich richtig angewendet, weiterhin unterstützt werden.”
 
Wenn wir jetzt gerade mitverfolgen, dass unsere grössten und grossen Parteien den Abschluss dieses Rahmenabkommens verhindern – wieso sollten wir dann eine Verfassungsbestimmung einführen, um diesen Vertrag, den die Schweiz gar nicht abschliessen will, nicht einzuhalten und “nötigenfalls” automatisch zu kündigen?
 
Man mag es bedauern oder begrüssen, dass das Rahmenabkommen nicht zustande kommt, aber so soll es laufen:
 
Verträge prüfen, und dann abschliessen oder – wie im Fall des Rahmenabkommens – verwerfen. Wenn abgeschlossene Verträge nachträglich Nachteile entwickeln: Prüfen, ob sie neu verhandelt werden können. Wenn Neuverhandlung nicht möglich: Vor- und Nachteile einer Kündigung abwägen, und kündigen, wenn die Vorteile der Kündigung überwiegen.
 
NEIN zu einem Verfassungsartikel, der Vertragsbruch und automatische Kündigung vorsieht.
 
NEIN zur sogenannten Selbstbestimmungsinitiative!
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