“Das fatale Paradox der Demokratie.” Unter diesem Titel steht die Kolumne “Alles, was Recht ist” von Markus Felber in der “NZZ am Sonntag” am 20. November 2016.

Auszug:

“In Österreich wirbt der Kandidat der Freiheitlichen für das Amt des Bundespräsidenten mit dem leicht modifiziert aus der Verfassung entlehnten Slogan ‘Das Recht geht vom Volk aus’. Das ist fraglos so im demokratischen Rechtsstaat, doch ist genau dieses Prinzip in einer Zeit populistischer Versuchungen nicht mehr ganz unproblematisch. (…)

Der Verfassungsgeber – bei uns Volk und Stände – kann auch undemokratische Elemente in der Verfassung verankern, wenn er will. Und selbst wenn er einzene Grundsätze für unabänderlich erklären würde, könnte der gleiche Verfassungsgeber sie samt der Unabänderlichkeitsklausel wieder aufheben. Volk und Stände können mehr als sie dürfen, lernte der Kolumnist weiland in der Staatsrechtsvorlesung. Die Feststellung war indes damals eine rein hypothetische, da auf die demokratische Gesinnung im Staat Verlass war. Heute sieht das anders aus. Diverse Wahlen und Abstimmungen in Europa, neu aber auch jenseits des Atlantiks werfen zumindest die Frage auf, ob der demokratische Rechtsstaat noch immer unerschütterlich auf die demokratische und rechtsstaatliche Gesinnung seiner Bürger bauen kann, auf die er laut Böckenförde angewiesen ist, ohne sie erzwingen zu können. Die Demokratie kann auch in Gefahr geraten, gerade weil das Recht vom Volk ausgeht.”

 

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