Am 8. November hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden, die Schweiz habe in einem Fall von Familiennachzug dem Wohle des Kindes zu wenig Rechnung getragen. Das Gesuch eines ägyptisch-schweizerischen Doppelbürgers um Nachzug seines 15-jährigen Sohnes aus Ägypten war 2006 abgelehnt worden. Der Gerichtshof stellt im heutigen Entscheid eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens fest. Er stützt damit den Entscheid des Rekursgerichts des Kantons Aargau, welches den Familiennachzug gutgeheissen hatte.

Hier die Erläuterung des Urteils durch Schutzfaktor M: Link.

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