“Procap Schweiz hatte vor sieben Jahren (eine) Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (EGMR) eingereicht. Dieser hatte am 2. Februar 2016 entschieden, dass Teilzeitarbeitende mit Familie in der Schweiz bei den IV-Renten diskriminiert werden. Anfangs Mai stellten die Schweizer Behörden einen Antrag an den Gerichtshof, den Fall an die Grosse Kammer weiterzuziehen. Damit drohte sich die Beseitigung der Diskriminierung von Teilzeitarbeitenden in der IV weiter zu verzögern. Diesen Antrag hat das Gericht nun am 4. Juli abgewiesen. Damit wird das Urteil vom Februar endgültig und für die Schweiz verbindlich.”

Vollständige Mitteilung von Procap hier.

Urteil des EGMR hier.

 

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