Unsere Artikel
Tag: 8. Juli 2016

Wird der Fonds für Asbest-Opfer zum Vorwand?

Es sei höchste Zeit, das Verjährungsrecht zu korrigieren, vertritt Helmut Stalder in der NZZ: „(…) Allerdings kann die Fondslösung nicht als Schlusspunkt der Akte Asbest gelten. Nach wie vor ist ungelöst, wie künftig generell mit Spätschäden durch gefährliche Stoffe umzugehen ist. Der Fonds könnte gar als Vorwand dienen, einen eklatanten Fehler im Verjährungsrecht bestehen zu lassen: Menschen, die Asbest einatmeten,

Philipp Müller: FZA ist anzuwenden, solange nicht gekündigt

FDP-Ständerat und Ex-Parteipräsident Philipp Müller unterstützt die zweite öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts in ihrer (in einem obiter dictum geäusserten) Auffassung, das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU sei anzuwenden, solange es nicht gekündigt ist. Interview mit der „NZZ am Sonntag“ hier.

Justiz und Öffentlichkeit: Ein Urteil, ein Meinungsartikel

„In einem neuen Leitentscheid zum Prinzip der Justizöffentlichkeit (Art. 30 Abs. 3 BV) hat das Bundesgericht festgehalten, dass Gerichte auch Einsicht in nicht rechtskräftige Urteile gewähren müssen. Damit ist wohl auch die weit verbreitete Praxis von Staatsanwaltschaften verfassungswidrig, Strafbefehle erst nach Rechtskraft zugänglich zu machen.“ Bericht und Kommentar von Dominique Strebel in „Recht brauchbar“: hier. * Unter dem Titel „Unnahbare Justiz.

Zur Nach-Brexit-Debatte über direkte und repräsentative Demokratie

Eine Betrachtung von Ulrich Gut: Repräsentative Demokratie sei gar keine Demokratie, meinen in der Schweiz einige. Stärker verbeitet dürfte die gemässigtere Auffassung sein: Repräsentative Demokratie sei zwar Demokratie, aber mangelhaft. Erst durch Volksabstimmungen werde Demokratie vollkommen. Beide Auffassungen laufen auf die Überzeugung hinaus, das schweizerische System sei das beste. Und zu Brexit heisst es dann, das komme davon, dass man

Definitiv: EMRK verbietet der IV Diskriminierung von Teilzeitarbeit

„Procap Schweiz hatte vor sieben Jahren (eine) Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (EGMR) eingereicht. Dieser hatte am 2. Februar 2016 entschieden, dass Teilzeitarbeitende mit Familie in der Schweiz bei den IV-Renten diskriminiert werden. Anfangs Mai stellten die Schweizer Behörden einen Antrag an den Gerichtshof, den Fall an die Grosse Kammer weiterzuziehen. Damit drohte sich die Beseitigung der