Wird der Fonds für Asbest-Opfer zum Vorwand?
Es sei höchste Zeit, das Verjährungsrecht zu korrigieren, vertritt Helmut Stalder in der NZZ: „(…) Allerdings kann die Fondslösung nicht als Schlusspunkt der Akte Asbest gelten. Nach wie vor ist ungelöst, wie künftig generell mit Spätschäden durch gefährliche Stoffe umzugehen ist. Der Fonds könnte gar als Vorwand dienen, einen eklatanten Fehler im Verjährungsrecht bestehen zu lassen: Menschen, die Asbest einatmeten,