Unter dem Titel “Coronavirus und Justiz” schreibt das Bundesamt für Justiz:

“Die aktuelle Pandemie und die angeordneten Massnahmen des Bundesrats haben auch Folgen für die Justiz: Gerichtsverhandlungen können nicht durchgeführt werden, Fristen sind schwieriger einzuhalten und Betreibungen nur erschwert durchzuführen. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ist sich dieser Umstände bewusst und prüft derzeit Massnahmen und bereitet allfällige Beschlüsse des Bunderates vor. Über Entscheide wird so rasch wie möglich informiert.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) analysiert die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Justiz, namentlich für Gerichtsverhandlungen, Fristen und das Betreibungswesen. Es prüft allfällige Massnahmen sorgfältig. Über Entscheide wird so rasch wie möglich informiert.”

Link zum Text des BJ.

Die Entwicklung führte zu einer massiven Auseinandersetzung zwischen den Verbänden von Anwaltschaft und Gerichten. Siehe hierzu Kathrin Alder: “Corona und die Justiz. Muss nun die Rechtsprechung pausieren?” (Link zum Artikel.)

Link zur Stellungnahme des Schweizerischen Anwaltsverbands.

Link zur Reaktion der Schweizerischen Verbandes der Richterinnen und Richter.

Rainer J. Schweizer, emeritierter Professor für Staats- und Völkerrecht der Universität St. Gallen, veröffentlichte in den CH-Media-Blättern (St. Galler Tagblatt, Luzerner Zeitung) einen Gastkommentar unter dem Titel “Wegen des Corona-Virus vefindet sich auch die Justiz in einem Notstand: Sie ist blockiert.” Er fordert Notrecht auch für die Justiz. (Link zum Kommentar.)

 

Print Friendly, PDF & Email