Das Bundesamt für Gesundheit hat Ende März 2020 eine Verfügung erlassen, mit der die Swisscom zur Übermittlung von Standortdaten aus ihrem Mobilfunknetz verpflichtet wurde. Mit diesen Daten sollte ermittelt werden, ob sich die Bevölkerung an die vom Bundesrat beschlossenen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit hält. Weil die Verfügung trotz mehrerer Anfragen weder vom Bundesamt für Gesundheit noch von der Swisscom veröffentlicht wurde, ist bis heute unklar, welche Daten konkret übermittelt worden sind.

Prof. Dr. iur. Daniel Hürlimann, Vorstandsmitglied von Unser Recht, gibt einen Überblick über die Informationslage und weist auf grundrechtskonforme Möglichkeiten hin: Link zum Artikel.

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