Auszug aus dem Beitrag Dick Martys* zu “Freiheit und Menschenrechte. Nein zur Anti-EMRK-Initiative“:

“(…)

Strassburg und die Modernisierung unseres Rechts

Die Rechtsprechung des Strassburger Menschenrechtsgerichtshofes sollte einen entscheidenden Einfluss haben auf die Modernisierung des schweizerischen Rechts. So kannten verschiedene Kantone Strafprozessordnungen, welche im Widerspruch standen zur EMRK. Dies etwa mit Bezug auf die notwendige Trennung zwischen den Anklageorganen und den Gerichten sowie der Beachtung des Prinzips der Unschuldsvermutung vor einem richterlichen Beschluss. Die Schweiz wurde vom Strassburger Gerichtshof deshalb immer wieder verurteilt, was ganz wesentlich zur Harmonisierung der Strafprozessordnungen führte, was dann wiederum die Vereinheitlichung dieses Rechts in der Bundesstrafprozessordnung für alle 26 Kantone erleichtert hat.

Ganz ähnlich im Zivilrecht. (…) (Wir haben es) Strassburg zu verdanken, dass diejenigen, die des Asbests wegen an Krebs erkrankt sind, ihren Arbeitgeber zivilrechtlich verklagen können, wenn sie der Überzeugung sind, dieser habe sie nicht ausreichend vor dem Asbest geschützt. Die diesbezüglichen Verjährungsfristen waren früher in der Schweiz zu kurz im Vergleich zur Kontaminationszeit dieser Erkrankung und dem Moment, an dem diese erkennbar wurde.

Und wer erinnert sich noch daran, dass es einmal in der Schweiz verboten war, nach einer Scheidung innert drei Jahren sich wieder zu verheiraten? Es waren die Strassburger Richter, welche diese bizarre Vorschrift abschafften, die das Leben so vieler Menschen in der Schweiz vergiftet hatte. Ja, wir benötigten den Strassburger Gerichtshof, um so manche absurde schweizerische Norm abzuschaffen und den elementaren Grundrechten der Bürgerin und des Bürgers Nachachtung verschaffen zu können.

Geheimgefängnisse und schwarze Listen

Im Kampf gegen den Terrorismus hat die US-amerikanische Regierung mit Hilfe mancher europäischer Regierungen einige rechtsstaatliche Prinzipien mit Füssen getreten, welche die Grundlage jeder liberalen Demokratie ausmachen. Die Amerikaner entführten hunderte von Menschen aufgrund einfacher Verdachtsmomente, sie hätten Kontakt mit terroristischen Bewegungen, und führten sie ins Lager von Guantanamo oder steckten sie auf der ganzen Welt in Geheimgefängnisse. Diese Menschen wurden dann dort gefoltert und ihrer wichtigsten Grundrechte beraubt. (…) Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR in Strassburg vermochte die Unverletzbarkeit der Grundrechte durchzusetzen und verurteilte die betreffenden Regierungen Polens, Italiens, Rumäniens und Litauens dafür, bei illegalen Aktionen mitgewirkt zu haben.

Der UN-Sicherheitsrat hatte Schwarze Listen erstellt von Personen, die so nur aufgrund eines Verdachtes gleichsam einen zivilen Tod erlitten: Denn wer auf der Schwarzen Liste des UN-Sicherheitsrates landete, dessen sämtliche Vermögenswerte konnten konfisziert werden und er konnte keine Landesgrenze mehr überschreiten. Betroffene hatten auch keine Möglichkeiten, sich zu verteidigen oder  gegen einen solchen Entscheid bei einer UN-Instanz zu rekurrieren. Das war reine Willkür durch die höchste Instanz dieser Welt, den UN-Sicherheitsrat. Noch einmal musste der EGMR daran erinnern, dass es Prinzipien gibt, die in keinem Rechtsstaat ignoriert werden dürfen. So wurde die Schweiz zweimal dafür verurteilt, dasssie die unrechtmässig erstellten Schwarzen Listen des UN-Sicherheitsrats zur Anwendung gebracht hatte.”

*Dick Marty, 1945, aufgewachsen in Genf, lebt seit den 70er Jahren im Tessin, ehemaliger Staatsanwalt (1978-89), Tessiner FDP-Regierungsrat (1989-95), Ständerat (1995-2011). Während 16 Jahren Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates.

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