Die SVP gibt sich noch unentschlossen – die “Weltwoche” hat sich entschieden. – EMRK: Steht “Strassburg” wirkich keine rechtssetzende Gewalt gegenüber?

Während die SVP noch offen lässt, ob die Volksinitiative „Landesrecht vor Völkerrecht“, an der sie arbeitet, direkt auf die Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) abzielen soll, ist für „Weltwoche“-Redaktor Alex Baur schon klar: „Die EMRK aufkündigen.“ („Weltwoche“ 27.6.2013, S. 11 f.)

Zur Diskussion gestellt:

Alt-Bundesrichter Martin Schubarth verbreitet die Meinung, es sei unannehmbar, dass nur den einzelstaatlichen Richtern ein Gesetzgeber gegenüberstehe, der Fehlentwicklungen der Rechtssprechung korrigieren könne, nicht jedoch den Richtern am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte:

„Das Parlament kann als Antwort auf eine als fragwürdig empfundene Rechtsprechung des Bundesgerichtes das Recht ändern und damit eine andere Regelung treffen. Es besteht also ein Gegengewicht gegen die Macht der Rechtsprechung. Auf europäischer Ebene fehlt diese Balance. Der EGMR hat keinen gesetzgeberischen Widerpart, der fragwürdige Urteile korrigieren könnte.“

Mehr Informationen finden Sie hier.

Wenn wir richtig sehen, trifft Schubarths Behauptung nicht zu. Die EMRK ist an sich durchaus revidierbar, und sie wurde auch tatsächlich revidiert, nämlich durch den Abschluss von Zusatzprotokollen. Die bisherigen Zusatzprotokolle brachten Erweiterungen der garantierten Rechte und des Rechtsschutzes. Sollten jedoch Mitgliedstaaten des Europarats zur Ansicht gelangen, die Rechtsprechung des EGMR missachte öfter wichtige öffentliche Interessen und behindere dadurch die Staaten zum Beispiel bei der Wahrung der öffentlichen Sicherheit zu stark, könnte doch wohl auch ein Zusatzprotokoll initiiert werden, das die betreffenden öffentlichen Interessen so verankern würde, dass die Rechtsprechung daran gebunden wäre.

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