Nur Verlierer bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative – Konsequenz muss gezogen werden.

„Völkerrecht gehört nicht ausgeschafft“ – unter diesem Titel kommentiert Christian Kamm in der „Ostschweiz am Sonntag“ (30.6.2013, S. 13) die Lage, nachdem der Bundesrat seine Botschaft zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative verabschiedet hat. Es werde nur Verlierer geben, darunter der Bundesrat, der „zwischen allen Fronten steht und zusammenführen soll, was definitiv nicht zusammengehört. Eine völkerrechtswidrige Initiative kann nun einmal nicht ohne inhaltliche Abstriche völkerrechtskonform realisiert werden. (…)

Die Schweiz kann es sich nicht leisten, das Völkerrecht zu ignorieren und zum Paria der internationalen Gemeinschaft zu werden. Deshalb bleibt im Konflikt zwischen Volksrechten und Völkerrecht nur der andere Weg: Den Schaden zu verhindern, bevor er angerichtet ist. Der Bundesrat hat die Weichen richtig gestellt. Er will Volksinitiativen künftig vorprüfen lassen und plädiert für zusätzliche Ungültigkeitsgründe. Die wahren Freunde der direkten Demokratie hätten allen Grund, bei dieser Schadensbegrenzung mitzumachen.“

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