Die “Selbstbestimmungsinitiative” soll die Geltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in der Schweiz beenden.

Die EMRK habe für die Schweiz ihre “Schuldigkeit getan”, schreibt ein SVP-Richter in der NZZ (Link). Sein Artikel ist vor allem deshalb wichtig, weil er mit den taktischen Verharmlosungen Schluss macht. 

“In völkerrechtskonformer Auslegung der Bundesverfassung von 1874 legte das Bundesgericht die Neuerungen der EMRK, insbesondere die verfahrensrechtlichen Garantien und eine liberalere Konzeption der ideellen Freiheitsrechte, in die Bundesverfassung hinein. Mit deren Totalrevision von 1999 wurden diese bis anhin sogenannten ungeschriebenen Grundrechte in den geschriebenen Grundrechtskatalog aufgenommen. Die EMRK hat für die Schweiz damit ihre wichtige Schuldigkeit getan.”

Die entscheidenden Fragen bei dieser Abstimmung sind aber, ob eine Mehrheit der Stimmberechtigten:

– auf ihr mehr als 40-jähriges, bewährtes Recht verzichten will, gegen Grundrechtsverletzung beim gemeinsamen Gerichtshof des Europarats in Strassburg Beschwerde führen zu können, und

– in Europa den Kräften des autoritären Staate Auftrieb geben will, denen die Menschenrechte, der Europarat und sein Menschenrechts-Gerichtshof im Weg stehen.

Wenn die Grundrechte der schweizerischen Bundesverfassung heute selbst nach SVP-Auffassung weitgehend mit den Menschenrechten der EMRK übereinstimmen, müsste sich dies gegen die “Selbstbestimmungsinitiative” auswirken. Denn wenn somit nicht über Differenzen zwischen den beiden Grundrechtsordnungen gestritten werden muss, wird der Blick darauf frei, worum es wirklich geht: Um Grundrechtsschutz der Menschen in unserem Land und um den Menschenrechtsraum Europa, der durch die EMRK und den Gerichtshof geschützt wird.

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Seit der Einreichung der “Selbstbestimmungsinitiative” stand auch die Frage im Raum, ob diese eine öffentliche Debatte unter Richterinnen und Richtern auslösen werde. Es überwog die Meinung, dass es nicht dazu kommen werde. Das richterliche Berufsverständnis werde es nicht zulassen – ausser vielleicht für SVP-Bundesrichter Hansjörg Seiler, der sich schon vor einiger Zeit zum Thema Landesrecht und Völkerrecht exponiert hatte. Wenn nun aber ein SVP-Richter nach dem anderen – nach der Parole “Partei geht vor Amt” – in den Abstimmungskampf eingreifen sollte, könnten sich Richterinnen und Richter mit anderen Auffassungen schon fragen, ob sie weiter schweigen sollen.

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