Der Streit über die Verfassungsmässigkeit der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative (MEI) macht auf eine erstaunliche Tatsache aufmerksam: Die Schweiz hat im internationalen Vergleich eine sehr schwache Verfassung. Immer wieder wurde es abgelehnt, sie durch eine Verfassungsgerichtsbarkeit zu schützen – auch und gerade durch die SVP und andere Politiker und Politikerinnen, die nun eine strikte Umsetzung der MEI anmahnen.
(Letztmals 2012 durch die Verwerfung der Parlamentarischen Initiativen Vreni Müller-Hemmi und Heiner Studer: Mehr dazu hier.)
Je mehr radikale Volksinitiativen angenommen werden, desto mehr erscheint die fehlende Verfassungsgerichtsbarkeit als ambivalent: Sie lässt einen pragmatischen Umgang mit den daraus hervorgegangenen Verfassungstexten zu. Und diejenigen, die sich stets gegen eine Verfassungsgerichtsbarkeit gewandt haben, können sich an der eigenen Nase nehmen, wenn sie dies stört.
 
Privilegiert sind zum Glück die Grundrechtsnormen der Bundesverfassung: Weil sie auch durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt sind, muss sie auch das Bundesgericht schützen. Aber wer will diesen Schutz abschaffen? Dieselben, die jetzt auf einer strikten Umsetzung der MEI bestehen: Die SVP, mit ihrer “Selbstbestimmungsinitiative”.
 
FDP-Ständerat Andrea Caroni strebt nun mit einem parlamentarischen Vorstoss eine sektorielle Verfassungsgerichtsbarkeit für die Verfassungsrechte der Kantone an (mehr dazu hier). Hat er Erfolg, so gibt es künftig zwei privilegierte Teile der Verfassung: Die Grundrechte und die Kantonsrechte. Aber Verfassungstexte wie derjenige, der aus der MEI hervorging, wären weiterhin ungeschützt dem Pragmatismus ausgesetzt.
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Link zum Kommentar von Simon Gemperli: “Sag, wie hast du’s mit der Verfassung?”
Siehe auch diesen Beitrag zum Zusammenhang mit der Anti-Völkerrecht-Initiative (“Selbstbestimmungsinitiative”) der SVP: Link.
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