Zur Jahreswende 2017/18.

Von Ulrich Gut, Präsident des Vereins Unser Recht.

Wahrscheinlich gegen Ende des Jahres 2018 wird in der Schweiz die Volksabstimmung über die SVP-Volksinitiative “Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)” stattfinden. Diese hat zum Ziel, dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg über Beschwerden wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) für die Schweiz unverbindlich wird. Die Schweiz soll damit dem Beispiel Russlands folgen. Die Volksinitiative nimmt darüber hinaus das Rahmenabkommen ins Visier, das die EU mit der Schweiz abschliessen will, und viele andere Verpflichtungen der Schweiz kraft internationaler Verträge.

Abstimmuings-Szenario 1:

Es wird vor allem darüber gestritten, ob und in welchem Masse “Strassburg” eine möglichst harte schweizerische Ausländer- und Sicherheitspolitik behindert. Wenn die Initianten Glück haben, können sie vor der Abstimmung noch einen oder gar mehrere neue “Fälle” dieser Art skandalisieren. Die Gegner der Initiative werden demgegenüber Fälle bekannt machen, in denen “Strassburg” Menschen in der Schweiz offensichtlich “mit Recht” zu ihrem Recht verholfen haben. Minderheiten, aber auch grosse Bevölkerungskreise  wie beispielsweise die älteren und alten Menschen, werden sich bewusst werden, dass gerade sie die Möglichkeit, sich beim EGMR gegen Diskriminierung, Verletzung ihrer Rechte auf Privatleben, Familie, Schutz vor körperlicher und seelischer Schlechtbehandlung wehren zu können, am allerwenigsten verzichten sollten.

Abstimmungs-Szenario 2:

Die Schweiz entscheidet sich für eine europapolitische Strategie, sich für den Schutz der Menschenrechte einzusetzen. Sie besinnt sich auf ihre Mitgliedschaft in Europaparat, welcher Trägerschaft der EMRK und des Menschenrechtsgerichts in Strassburg ist. Sie beruft sich darauf, wie wichtig es für die Menschen, die in unserem Lande leben, ist, dass ihre Grundrechte auch dann geschützt sind, wen sie dieses aus Gründen ihres Berufs, ihres Studiums, aus familiären Gründen oder auch nur ferienhalber verlassen. Sie erinnern sich daran, dass Staaten, die  behaupten, ihr Umgang mit den Menschenrechten sei “innere Angelegenheit”, oft auch nach aussen aggressiv werden. Kleinstaaten wie die Schweiz sind deshalb am allermeisten an der gesamteuropäischen Geltung der Menschenrechte interessiert.

Im Szenario 2 ist bei der Volksabstimmung über die “Selbstbestimmungsinitiative” offensichtlich, dass deren Annahme eine Errungenschaft sabotieren würde, die für die Schweiz von höchstem Wert ist und für die sich der Bundesrat ganz aktuell und energisch einsetzt: Den MENSCHENRECHTSRAUM EUROPA.

“In dunkler Nacht”

Unter diesem Titel veröffentlicht “Die Zeit” in ihrer letzten Ausgabe des Jahres 2017 eine Betrachtung von Heinrich Wefing über die Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit in Europa: “Von Warschau bis Ankara wächst der politische Druck auf die Justiz. (…) 2017, kein Zweifel, war kein gutes Jahr für den Rechtsstaat in Europa.”

Höchste Zeit für die Schweiz, sich um die Bildung einer Gegenkraft und die Entwicklung einer Gegenstrategie zu bemühen. Gegebene Partner hierfür sind der Generalsekretär des Europarates und noch immer zahlreiche rechtsstaatlich und grundrechtlich solide Staaten in Europa, vor allem auch solche von ähnlicher Grösse und Interessenlage wie die Schweiz. Die anlaufende Auseinandersetzung zwischen der Schweiz und der EU braucht kein unüberwindliches Hindernis zu sein. Wenn die Schweiz für den Menschenrechtsraum Europa aktiv wird, kann sie zeigen, dass sie nicht nur eigene Interessen in einem engen Verständnis verfolgt, sondern durchaus auch gemeinsame Interessen der europäischen Staaten als eigene erkennt. Und vielleicht kann sie sogar zu einem Bedeutungsgewinn des Europarates beitragen.

Kann 2019 in der Schweiz eine Strategiekonferenz “Menschenrechtsraum Europa” stattfinden? Kann 2018 zu deren Vorbereitungsjahr werden?

 

 

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