Die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative erfüllt ihr Ziel, dass wichtige Fragen vom Stimmvolk und nicht vom Bundesgericht zu beantworten sind, nicht. Im Gegenteil: Am Ende muss das Bundesgericht die Rechts-fragen klären, die die unklaren und widersprüchlichen Regelungen der Initiative neu schaffen. Wie es auch entscheidet – es wird ständigen politischen Angriffen ausgesetzt sein. Damit wird die für den Rechtsstaat Schweiz zentrale Institution des Bundesgerichts nicht hinnehmbar geschwächt.

Punkt 3 der Stellungnahme von Hochschullehrerinnen und -lehrern der Rechtswissenschaften.

Link zur vollständigen Stellungnahme in 9 Punkten.

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