Grosse und mächtige Staaten können ihre Interessen auf vielen politischen Wegen verfolgen. Für einen Kleinstaat wie die Schweiz ist dagegen der Schutz durch Recht von besonderer Bedeutung. Die Schweiz hat deswegen ein grosses Interesse, das Völkerrecht zu stärken, keines, es zu schwächen. Im Alltag verlassen wir uns darauf, dass wer einen Vertrag abschliesst, diesen auch einhält. Das gilt auch im Völkerrecht (pacta sunt servanda). Durch die Initiative würde in beispielloser Weise ein expliziter Vorbehalt in die Verfassung aufgenommen, dass völkerrechtliche Verträge jederzeit gebrochen werden können, und damit gegen ein Grundprinzip nicht nur des Völkerrechts, sondern unserer gesamten Rechtsordnung verstossen. Die Schweiz ist als verlässliche Partnerin international hoch angesehen. Dieses Kapital darf nicht verspielt werden.

Punkt 5 der Stellungnahme von Hochschullehrerinnen und -lehrern der Rechtswissenschaften.

Link zur vollständigen Stellungnahme in 9 Punkten.

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