Souveränität heisst Selbstbestimmung im Rahmen der Normen, die Selbstbestimmung erst möglich machen, legitimieren und langfristig erhalten. Souveränität zeigt sich gerade auch in der Fähigkeit zur freien Entscheidung über das Eingehen vertraglicher Beziehungen, um damit eigene Interessen wahrzunehmen. Die Möglichkeit zum Bruch grundlegender Normen wie der Menschenrechte ist kein Ausdruck von Souveränität, sondern von Geringschätzung von Regeln, die für alle Menschen mit Recht verbindlich geworden sind, weil sie Recht und Würde von Menschen schützen.

Punkt 8 der Stellungnahme von 201 Hochschullehrerinnen und -lehrern der Rechtswissenschaften.

Link zur vollständigen Stellungnahme in 9 Punkten.

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