Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) hat ein international hoch angesehenes Schutzsystem von Menschenrechten geschaffen. Wichtige Rechte, die sich heute in der Bundesverfassung finden, wurden durch dieses Schutzsystem angeregt, weiterentwickelt und gestärkt. Die Europäische Menschenrechtskonvention schützt uns auch dann, wenn ein Bundesgesetz unsere Grundrechte verletzt. Sie ergänzt damit das Schutzsystem der Bundesverfassung, das im Unterschied zu anderen Staaten in solchen Fällen nur einen beschränkten Grundrechtsschutz kennt. Die Europäische Menschenrechts-konvention leistet zudem einen wichtigen Beitrag dazu, dass wir in anderen europäischen Ländern im Beruf oder auf Reisen in unseren Grundrechten geschützt werden, weil Europa eine Region von Rechtsstaatlichkeit bleibt. Das ist auch für Unternehmen wichtig. Es ist im Übrigen selbstverständlich, einen Beitrag dazu zu leisten, dass die Rechte von Menschen in anderen Ländern geschützt werden, die wir für unveräusserlich halten. In einer Welt, in der Menschenrechte immer wieder in erschreckender Weise verletzt werden, darf die Schweiz mit ihrer humanitären Tradition kein Signal setzen, das die Idee der Menschenrechte, die uns alle schützen, schwächt.

Punkt 6 der Stellungnahme von Hochschullehrerinnen und -lehrern der Rechtswissenschaften.

Link zur vollständigen Stellungnahme in 9 Punkten.

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