Die Rolle des Staates als Transaktionskostenfunktion – wie verändert die Digitalisierung den Wirkungsbereich des öffentlichen Rechts?” Unter diesem Titel skizzieren Stefan Schlegel* und Benedikt Schuppli** eine Forschungsagenda für die Folgenabschätzung der Digitalisierung auf das Öffentliche Recht.

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Die Autoren schlagen vor, den Staat als Instrument zum Umgang mit Transaktionskosten zu verstehen und technologische Disruption als strukturelle Veränderung von Transaktionskosten. Der Text schlägt sodann eine Forschungsagenda in vier Schritten vor: Der erste Schritt besteht in der Ausarbeitung einer Theorie zum Zusammenhang zwischen dem jeweiligen technologischen Umfeld und dem Wesen der Staatlichkeit. Sie muss die Digitalisierung in einen historischen Kontext mit der Erfindung der Landwirtschaft, der Erfindung des Buchdrucks, der Erfindung des Schiesspulvers, der Erfindung der Dampfmaschine und der Erfindung des Verbrennungsmotors etc. stellen. In einem zweiten Schritt – aufbauend auf diesem ersten und die untersuchten historischen Beispiele als Anschauungsmaterial verwendend – muss das Öffentliche Recht als ein Versuch des Umgangs mit Transaktionskosten – zwischen dem Staat und Privaten, aber auch unter Privaten – verstanden werden, wozu die Regulierungstechniken zu inventarisieren sind, mit denen das Öffentliche Recht Transaktionskosten überwindet oder verringert. Der dritte Schritt muss auf technischem Wissen und technischen Prognosen der Digitalisierung beruhen und zu beurteilen versuchen, für welche Transaktionen die Digitalisierung die Kosten stark senken wird und für welche sie zu einem Anstieg der Kosten führen wird. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf die Durchsetzungskosten zu halten, für deren Senkung dem Staat traditionell ein qualitativer Vorteil gegenüber Marktlösungen zugetraut wird. Möglicherweise ist es ihr Potenzial auf dem Gebiet der Durchsetzungskosten, das die Digitalisierung qualitativ abhebt von anderen und früheren Technologieschüben. Der dritte Schritt muss auf technischem Wissen und technischen Prognosen der Digitalisierung beruhen und zu beurteilen versuchen, für welche Transaktionen die Digitalisierung die Kosten stark senken wird und für welche sie zu einem Anstieg der Kosten führen wird. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf die Durchsetzungskosten zu halten, für deren Senkung dem Staat traditionell ein qualitativer Vorteil gegenüber Marktlösungen zugetraut wird. Möglicherweise ist es ihr Potenzial auf dem Gebiet der Durchsetzungskosten, das die Digitalisierung qualitativ abhebt von anderen und früheren Technologieschüben. Der vierte Schritt erst besteht in der Beantwortung der gleichermassen normativen wie rechtspraktischen Frage, wie das öffentliche Recht auf die Veränderung dieser Transaktionskostenstrukturen reagieren könnte.

Welche Antworten sind wünschbar, welche sind machbar? Welches sind die normativen Ellen, die nicht nur den technologischen Kontext überdauern sollen, sondern auch den Wandel im Charakter des Gemeinwesens, das sich diesem Kontext anpassen muss? Und wie können diese Werte in dem Möglichkeitsraum, den das technologische Umfeld zur Verfügung stellt, erreicht werden? Genügt es dazu, die Regulierungsansätze, die in der analogen Welt funktionieren mögen, auf die digitale zu übertragen, wie dies heute noch allzu oft geschieht, oder braucht es ganz neue rechtstechnische Antworten, um normative Ziele erreichen zu können, die im Gegensatz zum Charakter des Staates den Anspruch haben, zeitlos zu sein und von denen zu wünschen ist, dass sie alle kreative Zerstörung überdauern?

*Dr. iur., Oberassistent Öffentliches Recht, Institut für Öffentliches Recht, Universität Bern, Vorstandsmitglied von “Unser Recht”, stefan.schlegel@oefre.unibe.ch

**MLaw, Rechtsanwalt, FinTech-Unternehmer und PhD Candidate at Université Paris II in Comparative Law, benedikt.schuppli@gmail.com.

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