“Aufgrund einer Aufsichtseingabe des Vereins «grundrechte.ch» hat die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) während der letzten sechs Monate beim Nachrichtendienst des Bundes (NDB) Abklärungen vorgenommen und eine Vielzahl von Akten ediert. Dabei ging die GPDel der Frage nach, ob der NDB im Widerspruch zu den rechtlichen Vorgaben Informationen über die politische Betätigung und die Ausübung der Meinungs-, Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit bearbeitet hat. Am 25. November 2019 besprach die GPDel ihre Beurteilung und den von ihr erkannten Handlungsbedarf mit der Vorsteherin des Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). Ihre wichtigsten Erkenntnisse wird die GPDel in ihrem diesjährigen Jahresbericht Ende Januar 2020 veröffentlichen.

(…) Dabei untersuchte die GPDel, wie es möglich war, dass Daten, welche diese gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllten, ihren Weg in die Informationssysteme des NDB finden konnten. Weiter überprüfte die GPDel, ob die Informationen, welche die Gesuchsteller bei einer Auskunftserteilung durch den NDB erhielten, den Daten entsprachen, welche der NDB in seinen Informationssystemen über diese Personen gespeichert hatte. Die Analyse der Auskunftspraxis des NDB lieferte der GPDel auch Hinweise auf die Zweckmässigkeit der aktuellen gesetzlichen Regelung. (…)”

Medienmitteilung der GPDel:

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