Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hiess mit sechs Stimmen zu einer (der Stimme des russischen Richters) eine Beschwerde dreier Homosexueller gut und verurteilte Russland wegen Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit und des Diskriminierungsverbots. Russland machte vergeblich geltend, kulturelle Unterschiede zwischen Mitgliedstaaten seien zu respektieren und es gehe darum, Jugendliche vor Propaganda für Homosexualität zu schützen. Das Urteil ist unter anderem deshalb bemerkenswert, weil der EGMR die Beachtlichkeit kultureller Unterschiede nicht grundsätzlich verneint. In einem Fall, in der gleiches Recht auf Eheschliessung gefordert worden war, hatte es sie akzeptiert.

Russland kann das Urteil an die Grosse Kammer des EGMR weiterziehen.

Das Fernsehen SRF nahm dieses Urteil zum Anlass einer Sendung in der Reihe #SRF global: Link zur Sendung. Florian Inhauser befragte einen der Kläger zum Kampf um die Rechte der Homosexuellen in Russland, sowie Maya Hertig, Professorin an der Universität Genf und Vizepräsidentin des Vereins “Unser Recht”, zur Praxis des EGMR und zu möglichen Auswirkungen einer allfälligen Weigerung Russlands, dem Urteil nachzukommen. Weitere Beiträge beleuchten die Lage der Homosexuellen in Russland.

Russland fällte bekanntlich einen Grundsatzentscheid, Strassburger Urteile nur noch nach Gutdünken der Regierung zu beachten.

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