Verbot der Burka, Verbot homosexueller „Propaganda“: Zwei Urteile im Vergleich
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg urteilte, ein Verbot der Vollverschleierung (Burkaverbot) sei mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar, ein Verbot homosexueller „Propaganda“ hingegen nicht. Stefan Schlegel weist auf eine Gemeinsamkeit der beiden Verbote hin: „Wenn der Schutz Dritter vor verstörenden Begegnungen das Ziel eines Verbotes ist, ist für den Rechtsschutz des Einzelnen entscheidend, was die Mehrheit als verstörend empfindet.