Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kam  am 29.3.16 nach erneuter Prüfung durch die Grosse Kammer zum Schluss, dass die Schweiz die Meinungsäusserungsfreiheit eines Westschweizer Journalisten nicht verletzt hat. Dieser hatte 2003 in einem Artikel über einen Amok-Raserunfall mit mehreren Toten Informationen aus Polizeiprotokollen verwendet und war darum zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Erläuterungen von Schutzfaktor M und Links zum Urteil hier.

Würdigung durch Dominique Strebel hier.

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