Das Baselbieter Strafgericht hat eine Hausärztin, die einer Patientin beim Suizid assistiert hatte, ohne das rechtlich notwendige Gutachten über deren Urteilsfähigkeit einzuholen, vom Hauptanklagepunkt der vorsätzlichen Tötung freigesprochen und nur wegen Verstosses gegen das Heilmittelgesetz verurteilt.

NZZ-Redaktorin Dorothee Vögeli kritisiert das Urteil (Link zum Kommentar):

“(…) Das Gericht nimmt damit das Grundproblem des «Familienbetriebs» Eternal Spirit hin, auf das die Staatsanwältin hingewiesen hat: Der Stiftungsrat besteht aus Preisigs Anwalt und ihrem Lebenspartner, der auch für die Buchhaltung zuständig ist. Preisig amtet als Präsidentin und klärte als Hausärztin im jüngsten Fall die Urteilsfähigkeit der Patientin ab. Sie prüfte als Stiftungsrätin ihren eigenen Bericht, verschrieb die tödliche Dosis Natrium-Pentobarbital, holte das Mittel in der Apotheke und setzte schliesslich selber die Infusion.

Diese Personalunion im heiklen Feld der Suizidhilfe ist stossend. Es liegt nun an Preisig, Konsequenzen aus der gerichtlichen Verwarnung zu ziehen. Sonst schadet sie der an sich begrüssenswerten liberalen Handhabung der Schweiz im Umgang mit Suizidhilfe.”

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