Die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz (SSK) gab am 2.5.2017 erste Erfahrungen mit der Umsetzung des neuen, infolge der Ausschaffungsinitiative verschärften Ausschaffungsrechts und mit der Anwendung der Härtefallklausel bekannt. Die Härtefallklausel sei in den ersten sechs Monaten von den Staatsanwaltschaften in rund 50 Fällen angewendet worden. Dies liegt über den Erwartungen.

Links zur Medienmitteilung der SSK:

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Auszug aus der SSK-Mitteilung:

“Es ist noch zu früh, um erste Schlüsse über das Inkrafttreten der neuen Bestimmungen über die Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer ziehen zu können. Tatsächlich existiert derzeit zu diesem Gegenstand nahezu keine einschlägige Rechtsprechung auf Kantons- oder Bundesebene. Die Verfahren, die die Praxis zur Anwendung der Härtefallklausel beeinflussen könnten, sind gegenwärtig noch immer hängig. Die diese Artikel betreffenden Empfehlungen wurden vom Komitee der SSK ausgearbeitet und anlässlich der Delegiertenversammlung in Baden am 24. November 2016 genehmigt. Diese Empfehlungen werden nun von den Kantonen ohne besondere Probleme angewendet. Die Staatsanwaltschaften halten fest, dass die Gesetzgebung über die Landesverweisung von straffälligen und kriminellen Ausländerinnen und Ausländern – wie erwartet – zu höheren Kosten für die amtliche Verteidigung führt, Verfahren von teils geringfügiger Bedeutung verlängert und die Durchführung vereinfachter Verfahren erschwert.” 

Link zum SDA-Bericht in der NZZ, der daran erinnert, dass der ehemalige SVP-Präsident Toni Brunner angekündigt hatte, eine «Strichliliste» über die Ausschaffungen zu führen. .

Dr. Fanny de Weck, Spezialistin für dieses Rechtsgebiet und Vorstandsmitglied des Vereins “Unser Recht*, kommentiert in einem Facebook-Post:

“Seit Herbst ist ein Gesetz in Kraft, das weit mehr als ‘pfefferscharf’ ist. Mit der Ablehnung der DSI wurde das schlimmste zwar verhindert, doch ist die Geschichte um Wegweisungen alles andere als eine Erfolgsgeschichte der Schweizer Gesetzgebung und Politik. Bleibt zu hoffen, dass sich die Richter von entmenschlichenden Strichlisten nicht beeinflussen lassen und die Grund- und Menschenrechte konsequent respektieren.”

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