Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats hat Kenntnis genommen vom Bericht des Bundesrates vom 12. Oktober 2016 «Vorläufige Aufnahme und Schutzbedürftigkeit: Analyse und Handlungsoptionen». Der Status der vorläufigen Aufnahme wird seit längerer Zeit kritisiert. Die Mehrheit der vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländer bleibt nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft in der Schweiz, weil eine Rückkehr in den Heimatstaat nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Gleichzeitig besteht erhebliches Potenzial für eine bessere Integration der vorläufig aufgenommenen Personen in den Arbeitsmarkt.

Die Kommission hat umfangreiche Anhörungen durchgeführt mit Vertretungen der zuständigen Regierungskonferenzen der Kantone, des Städte- und des Gemeindeverbandes, der Schweizerischen Flüchtlingshilfe sowie der Dachorganisationen der Arbeitgeber.

Aufgrund dieser Anhörungen und ihrer Analyse des Berichtes des Bundesrates will die Kommission nun mit einer Motion eine generelle Stossrichtung für die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage vorgeben. Der Antrag für die Einreichung dieser Motion wurde mit 16 zu 9 Stimmen angenommen. Unbestritten blieb in der Kommission ein Postulat, welches den Bundesrat beauftragt abzuklären, wie eine bessere und effizientere Arbeitsmarktintegration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen erreicht werden kann.

Wortlaut der Motionsbegründung:

“Heute werden alle Schutzbedürftigen, welche die Flüchtlingseigenschaft nicht erfüllen, aber nicht in ihr Heimatland zurückgeschickt werden können, unter dem Status der vorläufigen Aufnahme in der Schweiz aufgenommen. Dieser wird allerdings den konkreten Gegebenheiten nicht gerecht, da sich die einzelnen Fälle sehr voneinander unterscheiden. Bei gewissen Asylsuchenden zeichnet sich schon früh ab, dass sie langfristig in der Schweiz bleiben werden. Diese könnten z.B. unter einem neuen Status “Geschützt” aufgenommen werden. Asylsuchende, bei welchen davon ausgegangen werden kann, dass sie z.B. aufgrund eines Konfliktes in ihrem Land nur vorübergehend auf Schutz angewiesen sind, könnten unter einem neuen Status “Vorübergehend schutzbedürftig” aufgenommen werden. Weitere Status sind bei Bedarf möglich.

Der Status “Geschützt” könnte folgende Eigenschaften beinhalten: keine zeitliche Beschränkung, Familiennachzug bei genügender finanzieller Sicherheit, zwingender Abschluss einer Integrationsvereinbarung, eine aktive Integration im Arbeitsmarkt durch die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV), Mischfinanzierung Bund/Kanton mit Anreizen und Kürzungen je nach Erreichung der Ziele.

Der Status “Vorübergehend schutzbedürftig” könnte folgende Eigenschaften beinhalten: zeitlich klar befristet auf eine besondere Situation in einem Land/einer Region; regelmässige Überprüfung, ob der Bedarf nach Schutz noch besteht; keine Möglichkeit für Familiennachzug; eine beschränkte Integration in den Arbeitsmarkt oder durch Ausbildungsmassnahmen z.B. mit spezifischen Programmen der Migrationsämter (gemeinnützige Arbeit, temporäre Einsätze in personalintensiven Branchen ohne lange Einarbeitungszeit, z.B. in der Landwirtschaft); Mischfinanzierung Bund/Kanton mit Anreizen und Kürzungen je nach Erreichung der Ziele. Bei diesem Status könnte allenfalls eine Härtefallklausel vorgesehen werden für Personen, die entgegen der Einschätzung langfristig in der Schweiz bleiben werden.”

Link zur Medienmitteilung vom 28.4.2017:

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Link zu Text und Begründung der Motion:

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