Kommentar zur Forderung nach Straffreiheit für Rassenhetze und Holocaust-Leugnung.

Nach Andrea Caroni rüttelt auch Katharina Fontana an der Strafnorm gegen rassistische Hetze und Holocaust-Leugnung. Siehe letzten Abschnitt des Artikels “Justizfall zwischen Recht und Geschichte”, NZZ 26.1.15, S. 7, explizit unter Einbezug der Holocaust-Leugnung.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Kommentar:

Es ist unbegreiflich, dass neuerdings auch ausserhalb der SVP erwogen wird, die Schweiz solle sich – als einziges europäisches Land – von der strafrechtlichen Ächtung der Holocaust-Leugnung, dieses Kernstücks nazistischer und neonazistischer Propaganda, verabschieden und zugleich Rassenhetze zulassen. Das scheint eine Übersteigerung der Solidarisierung mit Satire und Karikatur zu sein.

Aber es ist absurd und verantwortungslos in einem Moment, da Jüdinnen und Juden vermehrt Europa in Richtung Israel verlassen, weil sie sich hier nicht mehr sicher fühlen, und gleichzeitig die Aggressionen gegen Musliminnen und Muslime immer neue Höhepunkte erreichen. Und es ist wohl auch nur erklärbar durch die naive Annahme, einzelne Spinner werde man ja mit guten Argumenten in die Schranken weisen können. Nur leider geht es nicht um einzelne Spinner, sondern um gewaltgeneigte Gruppen, die nur darauf warten, mit ihren furchteinflössenden Auftritten vermehrt an die Öffentlichkeit zu treten, wenn man sie gewähren lässt. Es ist nichts Anderes als Feigheit, Minderheiten, die mit uns leben, solchen Kräften schutzlos aussetzen zu wollen, und kurzsichtig, die Schweiz zum Eldorado für Nazis, Rassisten, Holocaust-Leugnern werden zu lassen.

Ulrich E. Gut

Print Friendly, PDF & Email