Mit einem unrealistischen Zeitplan für den Erlass eines koontroversen Gesetzes zur Schaffung einer Nationalen Menschenrechts-Institution riskiert der Bundesrat, dass das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte seine Tätigkeit, gemäss derzeit gültigem Beschluss, Ende 2020 einstellen muss, ohne dass die vorgesehene Nachfolge-Institution bereit ist. Somit ist jetzt klar, dass der Einstellungsbeschluss betreffend das SKMR abgeändert werden muss: Das SKMR muss weiterarbeiten, bis die NMRI ihre Arbeit aufnimmt.

Am Dienstag 11. Juni 2019 beantwortete Bundesrat Ignazio Cassis Fragen der Nationalrätinnen Rosmarie Quadranti (BDP, Zürich) und Marianne Streiff-Gfeller (EVP, CVP-Fraktion, Bern) sowie der Nationalräte Balthasar Glättli (Grüne, Zürich) und Cédric Wermuth (SP, Aargau) zum Vorgehen zur Schaffung einer Nationalen Menschenrechts-Institution.

Aus dem provisorischen Amtlichen Bulletin:

“Cassis Ignazio, Bundesrat:

In der Vernehmlassung haben gewichtige Teilnehmende sowohl grundsätzliche als auch punktuelle Vorbehalte angebracht. Basierend auf diesen Ergebnissen sucht das EDA nach einem geeigneten Modell für eine nationale Menschenrechtsinstitution, die die Pariser Prinzipien erfüllen kann und sich zugleich in die Schweizer Rechtsordnung einfügt.
In der Schweiz sind die Menschenrechte in der Bundesverfassung garantiert. In den letzten Monaten hat das EDA verschiedene Fragen vertieft geprüft und die Modelle anderer Staaten verglichen. Dabei hat sich gezeigt, dass sich zwischen den Pariser Prinzipien der Uno und der Praxis der Global Alliance of National Human Rights Institutions in der Bewertung der nationalen Modelle teils schwer erklärbare Differenzen präsentieren. Die Vertiefungsarbeiten sollten im dritten Quartal 2019 abgeschlossen sein. Die Einsetzung der neuen Institution per Anfang 2021 bleibt das Ziel. Die internationalen Empfehlungen zur Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution sowie zu anderen relevanten Menschenrechtsthemen haben zum Prozess beigetragen.

Glättli Balthasar (G, ZH):

Zu meiner Frage, ob der Bundesrat den nahtlosen Übergang vom bisherigen Kompetenzzentrum für Menschenrechte zur neuen Institution gewährleisten kann, habe ich keine Antwort gehört. Sind Sie gewillt, dass es hier keine zeitliche Lücke, sondern Kontinuität gibt?

Cassis Ignazio, Bundesrat:

Ich habe die Antwort gegeben: Die Einsetzung der neuen Situation per Anfang 2021 bleibt das Ziel, das bedeutet eine Kontinuität zur heutigen Situation.”

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