Für die Zugehörigkeit der Schweiz zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und für die Beachtung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg bringen wir unter anderem diese zwei Argumente vor:

  • Die Möglichkeit der Beschwerde an den EGMR wegen Verletzung der EMRK ersetzt zumindest im Grundrechtsbereich die in der Schweiz fehlende Verfassungsgerichtsbarkeit. Dadurch schützt sie die Menschen in unserem Land vor grundrechtswidrigen Gesetzesbestimmungen, und schützt damit zugleich die Bundesverfassung.
  • Die Zugehörigkeit zur EMRK und die damit verbundene Anerkennung der Geltung der Strassburger Urteile ist eine wesentliche Mitgliedschaftspflicht der Mitglieder des Europarates. Durch Kündigung oder Nichtbeachtung der EMRK würde die Schweiz ihre Stellung im Europarat mindestens schwächen, und es würde sich die Frage ihrer weiteren Zugehörigkeit stellen. Für ein Land, das nicht der EU angehört, ist die Mitgliedschaft und eine starke Stellung im Europarat aber besonders wichtig.

Bezüglich beider Argumente versucht die Gegenseite neuerdings, den Spiess umzudrehen. Das liest sich etwa so:

  • Ja, die Zugehörigkeit zur EMRK kommt einer Verfassungsgerichtsbarkeit im Grundrechtebereich gleich. Die Schweiz hat die Verfassungsgerichtsbarkeit stets abgelehnt. Somit verletzt die Zugehörigkeit zur EMRK den demokratisch legitimierten politischen Willen, keine Verfassungsgerichtsbarkeit zu haben. (So Nationalrat Hans-Ueli Vogt in einem  Interview der “Berner Zeitung” vom 12.5.17.)
  • Der Europarat ist eine korrupte (so Nationalrat Alfred Heer), unbedeutende Gesellschaft. Die Schweiz kann problemlos auf die Mitgliedschaft verzichten.

Nachdem Nationalrat Heer eine Weile lang gute Miene zum Europarat gemacht hatte, dessen Schweizer Delegation er angehört – und Einige gewisse Hoffnungen in seine scheinbar abwägende Haltung gesetzt hatten -, sprach er sich nun unter dem Titel “Meine Reisen in die ‘grosse Kloake'” gegen die weitere Zugehörigkeit der Schweiz zur Europäischen Menschenrechtskonvention aus (“Weltwoche” 11.5.17, S. 14). Ein Auszug gibt einen Vorgeschmack auf die Kampagne der SVP für ihre Volksinitiative “Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)”:

“Wenn wir nun feststellen, dass die zahlreichen Europarat-Mitglieder die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht erfüllen, dass die korrupte Parlamentarische Versammlung diese Richter wählt und dass sich die Schweiz einem solchen Gericht unterstellt, muss man sich fragen, ob wir politisch wahnsinnig geworden sind. (…)
Die Hauptfrage für mich ist: Was hat der Schweizer Bürger und Steuerzahler davon, wenn wir im Europarat sitzen? (…)”
 
Der Artikel endet mit einer Abwandlung von Conrad Ferdinand Meyers Gedicht “Romfahrt” aus dem Zyklus “Huttens letzte Tage”: “(…) Am Flusse Ill in Strassburg? Cloaca maxima !”
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Diese Versuche, argumentative Spiesse umzudrehen, lassen voraussehen, wie grundsätzlich – nicht nur verfassungs-, sondern auch aussenpolitisch – der Abstimmungskampf um die Anti-Völkerrecht-Initiative geführt werden wir. Bereiten wir uns darauf vor!
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