Zwei SVP-Vorstösse veranlassen Georg Müller, emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht und Gesetzgebungslehre der Universität Zürich, zur Frage Stellung zu nehmen, wie überholte Gesetze systematisch aufgehoben werden sollten:

“(…) In neuerer Zeit wird über verschiedene Vorschläge diskutiert, um diese Überregulierung zu bremsen. Zwei parlamentarische Vorstösse (Motion Magdalena Martullo-Blocher, parlamentarische Initiative Hans-Ueli Vogt) fordern die Einführung des Prinzips, dass beim Inkrafttreten neuer Erlasse ein bzw. zwei geltende Erlasse ausser Kraft gesetzt werden. (…)

Angesichts dieser Probleme bei der Umsetzung des Prinzips «One in one – (or two) out» muss man sich fragen, ob es nicht andere Methoden gibt, um die Überregulierung zu bremsen. Warum soll nur beim Erlass neuer Regulierungen geprüft werden, ob bestehende aufgehoben werden können? Eigentlich gehört es doch zur ständigen Aufgabe der Behörden, Vorschriften, die überflüssig geworden sind oder Private unverhältnismässig belasten, zu ändern oder zu beseitigen. Die Rechtsordnung bedarf der dauernden Pflege, die darin bestehen kann, für neue Probleme neue Regulierungen zu schaffen, aber auch darin besteht, geltende Regulierungen den veränderten Gegebenheiten anzupassen oder darauf zu verzichten. Eine wirkungsvollere Regulierungsbremse als das «One in – one (or two) out»-Prinzip wäre es deshalb, den Bundesrat dazu zu verpflichten, regelmässig (z. B. alle fünf Jahre) die gesamte Rechtsordnung oder bestimmte Teile (z. B. das Wirtschaftsrecht) systematisch daraufhin zu prüfen, ob sie überflüssige oder unverhältnismässig belastende Regulierungen enthalten – und der Bundesversammlung Anträge zur Änderung oder Aufhebung dieser Bestimmungen zu unterbreiten.

Mit einer solchen kontinuierlichen «Rechtspflege» könnte auch die Qualität der Rechtsordnung allgemein verbessert werden.”

Link zum Artikel in der NZZ vom 20.9.17.

Link zur Motion Martullo-Blocher.

Link zur Parlamentarischen Initiative Vogt.

 

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