Die “Republik” veröffentlichte eine dreiteilige kritische Artikelserie von Prof. Dr. Marcel Alexander Niggli zur laufenden Totalrevision des Besonderen Teiles des Strafgesetzbuches.

Auszug aus dem dritten und letzten Teil:

“Der erste Teil dieses Beitrags hat sich mit den allgemeinen Unstimmigkeiten der Totalrevision des Besonderen Teiles des Strafgesetzbuches beschäftigt (irreführend «Harmonisierung der Strafrahmen» genannt). Der zweite Teil hat das am Beispiel der sexuellen Handlungen beziehungsweise der Unterscheidung von Beischlaf und beischlafähnlichen Handlungen veranschaulicht. Dieser dritte Teil soll belegen, dass die Unsauberkeit im Vorgehen keineswegs auf politisch gewinnbringende Delikte beschränkt ist, sondern das ganze Projekt durchzieht.

Zwei Beispiele zeigen das sehr anschaulich.

Da ist zum einen die Gewerbsmässigkeit, deren Bestrafung nach den Zielen des Bundesrats vereinheitlicht werden soll. (…)

Das zweite Beispiel bieten Gewaltdarstellungen. (…)

Hauptsache, man zwingt die Gerichte zu irgendetwas. Das beweist guten Willen und Handlungsbereitschaft. Sei es auch noch so sinnlos und kontraproduktiv.”

 

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