Kurt Fluri, Stadtpräsident von Solothurn und FDP-Nationalrat: Grusswort und Verleihung „Prix de Soleure“ am 29. Januar 2015.

Den vollständigen Redetext finden Sie hier.

Auszug:

„(…) Seraina Rohrer fragte in ihrer Ansprache am Eröffnungsabend, was die Schweiz heute ausmache. Zweifellos ist es auch die Vielfalt unseres Landes. Die vielfältige Landschaft, die vielfältigen Siedlungsformen, die vielfältige Kultur etc. – das alles prägt ja auch die Filmtage. Wenn wir uns aber an den Gedanken erinnern, der den Prix de Soleure prägt, so ist es das humanistische Ideal, von welchem auch unsere Bundesverfassung gezeichnet ist. Sie formuliert in ihrer Präambel das Bestreben, „Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken“, den „Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben“, sie formuliert das „Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen“ sowie das Wissen darum, „dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen“. Gestützt darauf enthält unsere Verfassung einen breiten Grundrechtskatalog, ausformulierte Bürgerrechte und Sozialziele. Ferner enthält sie die Grundsätze rechtstaatlichen Handelns, nämlich die Bindung an das Recht, das Verhältnismässigkeitsprinzip sowie den Grundsatz des Handelns nach Treu und Glauben und die Beachtung des Völkerrechts. Diese Verfassung ist somit vom Humanismus der Renaissance geprägt, der den Menschen in den Mittelpunkt stellt im Gegensatz zum mittelalterlichen Menschenbild, welches stark auf Gott und das Jenseits ausgerichtet war. Dass vor einigen Jahren private und bis heute unbekannte Stifterinnen oder Stifter zusammen mit dem Kanton und der Stadt Solothurn diesen Prix de Soleure tragen, ist vielleicht kein Zufall. Denn leider ist es heute nicht mehr selbstverständlich, die humanistischen Werte, wie sie in unserer Verfassung enthalten sind, zu pflegen und hochzuhalten. Gerade in diesen Tagen erleben wir, wie auch in der Schweiz Epigonen der sogenannten Pegida-Bewegung angeblich die abendländischen Werte schützen wollen, um sie damit aber gleichzeitig zu verraten. Die Aufklärung und der Humanismus wollen genau das Gegenteil, nämlich die Toleranz und Akzeptanz aller Religionen. Das literarische Schlüsselstück der Aufklärung und des Humanismus, die Ringparabel „Nathan der Weise“, verfasst von Lessing im Jahre 1779, postuliert bekanntlich die Gleichstellung der drei grossen monotheistischen Religionen und damit die Ablehnung einer einzig wahren Religion.

Das einzig Positive an dieser Pegida-Bewegung ist, dass sie wenigstens in Deutschland eine noch grössere Zahl von Menschen motiviert hat, gegen diese intolerante und eben gerade nicht in der Tradition der abendländischen Kultur stehende Bewegung auf die Strasse zu gehen. Ob dies in der Schweiz auch so wäre, wage ich zu bezweifeln. Die Grundrechtsdiskussion verläuft in Deutschland aufgrund der historischen Erfahrung dieses Landes nach wie vor viel intensiver und konsequenter als bei uns, wo die Grundrechte nie derart eklatant verletzt worden sind. Vielleicht gerade deswegen sind sie in unserem Land verletzlicher. Sie werden auf subtilere Art bedroht, nämlich unter Einsatz der Instrumente unserer direkten Demokratie, mit Hilfe von Ängsten aus der Bevölkerung und massiv unterstützt mit finanziellen Mitteln. Mit anderen Worten droht den humanistischen Grundsätzen unserer Verfassung Gefahr aus derselben Verfassung, welche die direkt demokratischen Volksrechte garantiert. Der Film „Die Demokratie ist los!“ von Thomas Isler zeigt diese Gefahr verdienstvollerweise auf. Institutionell besteht gegen Übergriffe auf Grundrechte auf direktdemokratischem Weg in unserer Verfassung keine Sicherung. Wenn es uns nicht gelingt, die Aushöhlung unserer rechtsstaatlichen und humanistischen Grundsätze mittels Gebrauch oder Missbrauch des Initiativrechts auf politischem Weg zu verhindern, werden wir uns letztlich auf unsere Gerichte abstützen müssen. Diese stehen denn auch folgerichtig im Visier der selbsternannten Superpatrioten, welche das ganze Jahr über in 1. August-Stimmung sind und die Volksrechte auf geradezu totalitäre Weise mystifizieren. In der letzten Dezembersession ist erstmals ein Teil des Bundesgerichtes anlässlich der Gesamterneuerungswahlen durch die Bundesversammlung abgestraft worden: Die Richterinnen und Richter, welche im Oktober 2012 ein Urteil gefällt hatten, das sich gegen die strikte Umsetzung der Ausschaffungsinitiative richtete, sind samt und sonders markant schlechter wiedergewählt worden als die übrigen Gerichtsmitglieder. Und wie Sie wissen, wird zur Zeit eine Initiative vorbereitet, welche den Vorrang des Landesrechtes gegenüber dem Völkerrecht verlangt. Dabei geht es natürlich nicht primär um Doppelbesteuerungs- oder Freihandelsabkommen. De facto geht es vor allem um den Austritt aus der europäischen Menschenrechtskonvention. Gelänge dies, wäre das Feld offen für weitere Angriffe auf humanistische Elemente und Ideale unserer Verfassung. Wie selektiv ein Teil unseres Parlaments mit unserer Verfassung umspringt, illustriert zudem folgendes Beispiel: Zum Teil dieselben Kreise, die vor einigen Jahren die Schaffung einer Verfassungsgerichtsbarkeit unter anderem mit dem Hinweis darauf abgelehnt hatten, sie selbst, nämlich das Parlament, schaue genügend auf die Einhaltung unserer Verfassung, sind im Moment daran, die von Volk und Ständen angenommene Zweitwohnungsinitiative krass verfassungswidrig umzusetzen! Die Ausschaffungsinitiative wiederum sollte dagegen natürlich buchstabengetreu umgesetzt werden.

Heute in zwei Wochen behandeln wir in der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates die Frage der Gewährleistung der neuen Verfassung des Kantons Tessin, welche neuerdings ein Vermummungsverbot beinhaltet, das nicht primär auf gewalttätige Vermummte abzielt, sondern primär auf Gesichtsverhüllungen aus religiösen Gründen, somit auf die Burka und die Niqab. Auf eidgenössischer Ebene ist bekanntlich eine Initiative mit demselben Ziel in Vorbereitung. Das Argumentarium der Initianten beinhaltet unter anderem perfiderweise auch den angeblichen Schutz der Frauen aus diesen Kulturkreisen vor diskriminierenden religiösen Zwängen. Ähnlich wie von der Pegidabewegung werden also auch hier angebliche humanistische Grundrechte vorgeschoben und damit pervertiert. (…)“

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