Interviews am Tag der Nomination zum SVP-Ständeratskandidaten.

Professor Hans-Ueli Vogt, Redaktor und Protagonist der Landesrecht-Völkerrecht-Initiative, ist Ständeratskandidat im Kanton Zürich. Damit unterstreicht die SVP erneut die hohe Priorität dieses Themas im eidgenössischen Wahlkampf 2015.

In Interviews sagte Vogt am Tag seiner Nomination zu dieser Initiative:

„(…) Sie sprechen auf die Initiative an, bei deren Ausgestaltung Sie federführend mitwirkten: «Landesrecht vor Völkerrecht». Da sind Sie bei vielen Freisinnigen angeeckt.

 Das ist mir klar. Der eine oder andere Freisinnige wird sicher diese Initiative ins Feld führen, warum ich nicht der geeignete Kandidat sein soll. Das werde ich akzeptieren.

Sie sind einerseits Wissenschafter, differenziert, sachlich, dossierfest. Andererseits stehen Sie für diese Initiative ein, die viele als Radikalisierung der SVP werten. Wie passt das zusammen?

Diese Initiative als Radikalisierung zu werten, ist eine krasse Fehleinschätzung. Medien und Gegner malen hier den Teufel an die Wand. Ich war sehr überrascht, was über diese Initiative alles gesagt und geschrieben wurde. Das Kernanliegen ist harmlos, sie will letztlich nur festschreiben, was bis vor kurzem an Schweizer Gerichten und Universitäten als selbstverständlich galt. Im Wahlkampf werde ich Etiketten wie «radikal» oder «brandgefährlich» zurückweisen und darlegen, warum diese Initiative soft und berechtigt ist.

Harmlos? Ihre Initiative stellt die Menschenrechte infrage.

Mit Verlaub, das ist eine unhaltbare Aussage. Erstens schützt die Schweiz selber die Menschenrechte: Sie sind in der Bundesverfassung aufgelistet. Wenn jemand findet, wir hätten keinen genügenden Schutz der Menschenrechte, kann man sie durch Volksinitiativen ausbauen. Wir haben zudem einen gerichtlichen Schutz der Menschenrechte.

Was ist denn das Kernziel der Initiative?

Es soll schlicht der Grundsatz festgehalten werden, dass das oberste in der Schweiz geltende Recht von den Leuten bestimmt wird, die hier leben, und nicht von einem ausländischen Gericht oder von ausländischen Organisationen. (…)“

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„(…) Sie sind der Vater der Initiative, die Schweizer vor fremdes Recht setzen will. Sind Sie gegen Völkerrecht und die Menschenrechte?

Ich bin weder gegen das Völkerrecht noch gegen die Menschenrechte; unsere Initiative richtet sich weder gegen das eine noch gegen das andere. Es geht nur darum, dass ausländische Gerichte und internationale Organisationen keinen grösseren Einfluss in der Schweiz haben sollen als das Volk und die Kantone. Selbstverständlich ist die Schweiz darauf angewiesen, dass sie mit anderen Staaten völkerrechtliche Verträge, zum Beispiel Freihandelsabkommen, ab­schlies­sen kann. Dies wird durch die Initiative in keiner Weise infrage gestellt.

Kann diese radikale Initiative nicht die Zusammenarbeit mit der FDP gefährden?

Die Initiative ist nicht radikal. Sie will nur festschreiben, was bis vor kurzem von den meisten Gerichten und in den meisten Verwaltungen die herrschende Auffassung war. Wenn dies auch die Vertreter der FDP erkennen, dann werden sie feststellen, dass diese Initiative einer Zusammenarbeit nicht im Weg steht. (…)“

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Aus dem Kommentar von Ruedi Baumann im Tages-Anzeiger:

„Zum Problem für Vogt könnte auch die von ihm an vorderster Stelle mitverfasste SVP-Initiative werden, die Schweizer Recht vor fremdes Recht setzen will; die Unterschriftensammlung wird in den nächsten Monaten beginnen. Gerade in der FDP wird diese Initiative gegen fremde Vögte und internationales Recht als «Spiel mit dem Feuer» tituliert.“

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Aus einem Bericht der Zürcher Regionalzeitung, zitiert aus „Zürichsee-Zeitung“, 11.2.2015:

„Der Zürcher FDP-Parteipräsident, Nationalrat Beat Walti (…), markiert Skepsis gegenüber den Völkerrechts-Ideen von Vogt, relativiert aber: Es seien noch verschiedene andere wichtige Themen auf Übereinstimmung zu prüfen.“ Ob die FDP für Vogt eine Wahlempfehlung abgebe, sei völlig offen.

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