Auszug aus einem Artikel von Jean-Daniel Gerber, 2004-2011 Staatssekretär und Direktor des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco), in der “NZZ am Sonntag” vom 7. Oktober 2018 (der vollständige Artikel ist nur gegen Bezahlung einsehbar, online oder gedruckt):

“Unabhängig ist, wer frei in seinen Entscheiden ist, lautet eine gängige Definition der Souveränität. Internationale Abkommen begrenzten diese Freiheit, finden die Urheber der Selbstbestimmungsinitiative. A la limite stünden sie sogar im Gegensatz zur schweizerischen Verfassung und müssten nötigenfalls gekündigt werden. Eine solche Argumentation verkennt die Realität: Souverän ist nicht das Land, das am wenigsten zwischenstaatliche Verträge abgeschlossen hat. Souverän ist das Land, das auf der internationalen Bühne seinen Einfluss ausüben kann. (…)

Die Schweiz ist kein grosser Player in der internationalen Politik, in handels- und finanzpolitischer Hinsicht bloss von mittlerer Grösse. Ihre beste Verteidigung gegenüber den Grossmächten USA, EU, China, Indien, Japan und Russland sind internationale Abkommen. Sie sind ein Schirm gegen Willkür. Internationale Verträge schützen den Schwächeren. Mit fortschreitender Globalisierung – man denke an die Cyberkriminalität, Migration oder Umweltschutz – ist eine Ausdehnung der zwischenstaatlichen Kooperation nicht nur unabwendbar, sondern liegt im Interesse der Schweiz.

Die Schweiz wird auch in Zukunft darüber entscheiden, welche Verträge sie abschliesst, wo sie autonom nachvollzieht, und sie bestimmt selber, ob sie solche Verträge kündigen will. Die Selbstbestimmungsinitiative der SVP geht jedoch weiter: Verträge sind neu zu verhandeln, wenn sie unserer Ver­fassung, die bekanntlich oft ändert, wider­sprechen; nötigenfalls sind sie zu kündigen. Dies notabene, ohne dass die Bevölkerung ausdrücklich eine Kündigung verlangt hätte, und erst noch rückwirkend, also auch bei Verträgen, die schon in Kraft sind und zu keinen nennenswerten Schwierigkeiten Anlass geben. Wo bleibt da der Realitätssinn? (…)

Und selbst, wenn es je dazukommen sollte, werden Neuverhandlungen letztlich mit aller Wahrscheinlichkeit scheitern. Als Folge müssten die Abkommen nötigenfalls gekündigt werden. Nur: Was heisst nötigenfalls? Wer entscheidet darüber? Der Bun­desrat? Das Parlament? Die Gerichte? Die Streitigkeiten über diesen rechtlichen Gummibegriff sind programmiert. Der Zwang zu Verhandlungen, das Risiko des Scheiterns, die unberechenbare Dauer der Verhandlungen – das alles schadet unserer Glaubwürdigkeit. Und ebenso schlimm: Es untergräbt die Rechtsstabilität, auf die unsere Wirtschaft angewiesen ist.

Souveränität im Sinne von Selbstbestimmung mutiert letztlich zur Selbstbeschränkung. Sie gründet auf der Illusion, dass die Schweiz desto souveräner sei, je weniger völkerrechtliche Verträge sie eingehe. Das Ziel der Aussen- und Aussenwirtschafts­politik ist aber die Interessenwahrung ­unseres Landes. Die Schweiz kann nicht auf der europäischen und weltweiten Bühne Einfluss ausüben wollen und gleichzeitig als Kastrat auftreten. Sie kann zwar vieles selber machen und sich vertraglich nicht binden – aber gerade damit erweist sie der ­Souveränität einen Bärendienst.”

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