“In einem neuen Leitentscheid zum Prinzip der Justizöffentlichkeit (Art. 30 Abs. 3 BV) hat das Bundesgericht festgehalten, dass Gerichte auch Einsicht in nicht rechtskräftige Urteile gewähren müssen. Damit ist wohl auch die weit verbreitete Praxis von Staatsanwaltschaften verfassungswidrig, Strafbefehle erst nach Rechtskraft zugänglich zu machen.”

Bericht und Kommentar von Dominique Strebel in “Recht brauchbar”: hier.

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Unter dem Titel “Unnahbare Justiz. Der Richter und sein Publikum” schreibt NZZ-Redaktorin Brigitte Hürlimann:

“Die Gerichte schotten sich zu sehr ab und bekunden ihre liebe Mühe mit der Öffentlichkeit. Damit tut die Richterschaft der dritten Gewalt im Staat keinen Gefallen – es droht die Bedeutungslosigkeit.(…)”

Link zum Meinungsartikel hier.

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