Die Rechtskommission des Nationalrats begründet ihren Widerstand gegen den Nichteintretensbeschluss des Ständerates so:

“Die Kommission ist nach wie vor der Ansicht, dass die Anliegen der Initiative im Kern berechtigt sind und mit einem indirekten Gegenentwurf der Rückzug der Initiative ermöglicht werden sollte. Sie befürchtet, dass ein Abstimmungskampf einen Keil zwischen Wirtschaft und Gesellschaft schlagen könnte. Sie betont zudem, dass sich wichtige Exponenten der Wirtschaft einen indirekten Gegenentwurf wünschen. Da die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt nur die zum Ständerat bestehende Differenz bezüglich der Frage des Eintretens zu beantworten hatte, konnte sie keine Detailberatung des indirekten Gegenentwurfs durchführen.”

Die Kommission hielt Grundsätze für die Weiterentwickung des indirekten Gegenentwurfs fest:

“Der indirekte Gegenentwurf soll wirtschaftsfreundlich sein und zum Rückzug der Volksinitiative führen.

Er soll grundsätzlich auf den Entwürfen der national- und ständerätlichen Kommissionen für Rechtsfragen (RK-N und RK-S) aufbauen.

Bei der Weiterentwicklung des indirekten Gegenentwurfs soll es im Einzelnen namentlich um die folgenden Punkte gehen:

    • Die Haftungsregelung gemäss den Entwürfen der RK-N und RK-S sei zu streichen. Stattdessen sei auf die allgemeinen, ohnehin geltenden Haftungsbestimmungen des Zivilrechts zu verweisen. Diese Haftungsbestimmungen seien im Rahmen von Gesetzesmaterialien zu beschreiben.
    • Die Subsidiaritätsklausel gemäss dem Entwurf der RK-S sei zu streichen.
    • Der Rechtsschutz sei so auszugestalten, dass der gerichtlichen Geltendmachung von Haftungsansprüchen ein Verfahren vor dem Nationalen Kontaktpunkt (NKP) vorgeschaltet wird. Die Bestimmungen betreffend den NKP seien in geeigneter Weise anzupassen.
    • Die Anwendung schweizerischen Rechts auf ausländische Sachverhalte sei auf das erforderliche Mass zu beschränken.”

Medienmitteilung

Communiqué de presse

Comunicato stampa

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