“Die (un)mögliche Prognose”. Unter diesem Titel setzt sich Andreas Brunner, vormals Leitender Oberstaatsanwalt im Kanton Zürich, in seiner “SonntagsZeitung”-Kolumne “Tatort” mit der Praxis zur lebenslänglichen Verwahrung auseinander:

“(…) Die Meinung, dass nicht vorausgesagt werden könne, ob ein Schwerstkrimineller bis an sein Lebensende untherapierbar bleiben werde, wird von vielen renommierten Psychiatern und Juristen geteilt. Die Psychiater wagen lediglich eine Einschätzung für einen Zeitraum von zehn bis zwanzig Jahren, die Juristen lehnen eine lebenslängliche Verwahrung mangels Überprüfungsmöglichkeit ab.

Beide Standpunkte sind zutreffend. Es ist daher zu überlegen, ob die lebenslängliche Verwahrung nicht zugunsten der ordentlichen Verwahrung, die bei Fehlen einer Erfolg versprechenden Therapie auch zeitlich unbefristet ist, aber regelmässig überprüft werden muss, wieder abgeschafft werden sollte. Sollte das Bundesgericht wie in den beiden anderen ihm bereits vorgelegten Fällen auch beim Mörder Dubois die lebenslängliche Verwahrung ablehnen, wäre die entsprechende Norm, da untauglich und nicht notwendig, aufzuheben oder zumindest anzupassen. Zu denken wäre an eine alle fünf Jahre vorzuschreibende Überprüfung.”

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