Der “Tages-Anzeiger” bringt ein Interview Thomas Haslers mit Thomas Manhart, dem Chef des Amts für Justizvollzug des Kantons Zürich (4.4.2016). Anlass zum Gespräch ist Kritik an diesem Amt, aber es kommen auch Grundsatzfragen zur Sprache.

Auszug:

Hasler: Gerade die stationären Massnahmen werden von den Betroffenen alsein «Labyrinth ohne Ausgang» empfunden. Man sei völlig im Ungewissen, ob und allenfalls wann man wieder in Freiheit kommt.

Manhart: Wir müssen uns ans Verhältnismässigkeitsprinzip halten. Auch hier hat es in den letzten Jahren einige Gerichtsurteile gegeben. So müssen die Dauer einer verhängten Freiheitsstrafe und die Dauer der damit verbundenen Massnahme in einem angemessenen Verhältnis stehen. Gerichtsurteile sind in diesem Bereich enorm wichtig, denn sie sorgen dafür, dass der Weg im erwähnten Labyrinth immer besser ausgeschildert ist.

Hasler: Den Satz «Im Zweifel für die Sicherheit» würden Sie also vorbehaltlos unterschreiben?

Manhart: Nein, es ist immer eine Frage des Gegeneinander-Abwägens. Bei erheblichen Sicherheitsbedenken wird man kaum Vollzugslockerung gewähren. Aber wenn die Prognose von einer kleinen bis moderaten Rückfallgefahr ausgeht und es nicht um schwerste Gewalt- und Sexualdelikte geht, sieht es anders aus. Darum sage ich: Bei eher geringer Rückfallgefahr müssen wir gewisse Risiken in Kauf nehmen, denn null Risiko gibt es nicht. Daran führt kein Weg vorbei. Mit dem risikoorientierten Sanktionenvollzug (ROS) gibt es inzwischen etablierte Verfahren, die in unserem Ostschweizer Strafvollzugskonkordat eingeführt sind.

Hasler: Der Vorwurf der fehlenden Risikobereitschaft verstummt nicht. Zitat eines Anwalts: «Das Wegschauen oberster Kader im Vollzug ist eine Verweigerung, Verantwortung zu übernehmen.»

Manhart: Das Zitat wird unserer Arbeit überhaupt nicht gerecht. Wir übernehmen Verantwortung, im Bereich von Hochrisikotätern auch schwerwiegende. Solche Entscheide fallen uns nicht leicht, das gebe ich gerne zu.

Hasler: Die Öffentlichkeit fordert heute eine Null-Risiko-Haltung. Wo stehen wir in zehn Jahren?

Manhart: Fachlich gesehen sind wir schon lange nicht mehr ausschliesslich auf dem Null-Risiko-Weg – auch wenn im Bereich der Gesetzgebung weiter eine Tendenz in Richtung «null Risiko» besteht. Mit der Ablehnung der Durchsetzungsinitiative wurde die automatische Ausschaffung, ohne dass der einzelne Fall hätte geprüft werden dürfen, verhindert. Der Vorschlag, Täter nach Begehung eines zweiten schweren Delikts automatisch zu verwahren, geht in die gleiche falsche Richtung. Solche Vorschläge, wie auch ähnliche Vorstösse, führen dazu, dass grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien über Bord geworfen werden. Damit würden gegenüber einer bestimmten Täterkategorie andere rechtsstaatliche Regeln eingeführt. Dass unser Rechtsstaat ein Rechtsstaat ist, beweist er, indem er gerade den gefährlichsten Tätern ein faires Verfahren und einen fairen Vollzug garantiert. Wir setzen uns dafür ein, dass dies so bleibt.

Das vollständige Interview finden Sie hier.

Print Friendly, PDF & Email