Markus Notter, Dr. iur., vormals Regierungsrat (Direktor der Justiz und des Innern) im Kanton Zürich, äussert sich in seiner Kolumne in “DIE ZEIT” vom 1. März 2012 zum Ruf nach der Todesstrafe und zu deren Geschichte in der Schweiz.

“Menschliche Gewalttaten von solchem Ausmass übersteigen unsere Verständnismöglichkeit und führen unweigerlich zu emotionalen Reaktionen. Man will sich gegen diese Sinnlosigkeit und Brutalität wehren. Man will die Tat aus der Welt schaffen, indem man den Täter aus der Welt schafft. Das geht aber nicht. Man begeht nur ein weiteres Unrecht, ohne dass die Tat ungeschehen gemacht werden könnte.

Die Todesstrafe hat sich im Laufe der Geschichte als ethisch unzulässig und praktisch wirkungslos erwiesen. Das sie dennoch in vielen Staaten – und nicht nur mit diktatorischen Willkürregimes – angewendet wird, zeugt von der Macht archaisch-emotionaler Regungen. Dem ist ein fundamentales ethisches Prinzip entgegenzuhalten: Jede Person, gleichviel woher sie kommt oder was sie getan hat, verfügt über menschliche Würde, die im Kern unantastbar ist. Die (nie wirksam gewordene) Paulskirchenverfassung von 1849 schaffte die Todesstrafe grundsätzlich ab mit der Begründung: „Ein freies Volk hat selbst bei dem Verbrecher die Menschenwürde zu achten.“

Die Todesstrafe ist aber auch ohne nachweisbare Wirkung. Länder mit Todesstrafe gehören nicht zu den sicheren dieser Welt. Die Erfahrungen mit der Abschaffung haben gezeigt, dass keine Zunahme schwerer Verbrechen erfolgte. Hinzu kommt die bedrückende Tatsache von Fehlurteilen. Es ist unbestritten, dass in Ländern mit Todesstrafe immer wieder Unschuldige von Staats wegen umgebracht werden. Angesichts der irreversiblen Folgen halten sich deshalb Zeugen mit Aussagen zurück, weil sie nicht Schuld auf sich laden wollen. Die bizarre Suche nach „humanen“ Methoden der Hinrichtung ist ein Widerspruch in sich. Endlose Verfahren, die die Betroffenen in einen unmenschlichen Zustand von Bangen und Hoffen versetzen und willkürliche Begnadigungen sind unvermeidliche Begleiterscheinungen.

In der Folge eines schrecklichen Doppelmordes stimmten die Zürcher Stimmberechtigten 1883 der Wiedereinführung der Todesstrafe dem Grundsatz nach zu. Zwei Jahre später aber lehnten sie die konkrete Änderung der Verfassung ab. In einem eindringlichen Bericht an die Stimmberechtigten hatte sich der Kantonsrat gegen die Todesstrafe ausgesprochen. 10 Kantone führten zwischen 1880 und 1894 die Todesstrafe wieder ein. 1942 wurde sie gesamtschweizerisch abgeschafft. Dies zeigt, wie labil in dieser Frage die Mehrheiten sein können. Es ist ein Leichtes, mit den vorhandenen Emotionen zu spielen. Und wir hören schon, wo es um Auflage statt um Aufklärung geht, die Schutzbehauptung, man müsse doch die Ängste der Leserschaft ernst nehmen. Ernst nimmt man jemanden nur, wenn man ihm Argumente vermittelt. Für die humane Qualität einer Gesellschaft sind alle mitverantwortlich.”

Markus Notter, Dr. iur., vormals Regierungsrat und Justizdirektor im Kanton Zürich, in “DIE ZEIT” vom 1. März 2012

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