Wie weiter mit dem Menschenrechtsschutz in Grossbritannien? In der Schweiz hoffen Befürworter der Anti-Völkerrecht-Initiative (“Selbstbestimmungsinitiative”), dass das Königreich, dem Weg Russlands folgend, beschliesst, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg nur noch nach Gutdünken zu befolgen.

Ob und allenfalls wann es soweit kommt, ist offen. Es sei “unklar”, berichtet Gerald Hosp in der NZZ vom 24.8.2015,  “ob das 1998 von Labour eingeführte Menschenrechtsgesetz tatsächlich durch eine «British Bill of Rights and Responsibilities» ersetzt werden wird – so steht es zumindest im Parteiprogramm der Konservativen. May schickte die Pläne wieder in Revision. Justizministerin Liz Truss beharrte darauf, dass die eigene britische Menschenrechtscharta kommen werde, mit der die Gültigkeit der Rechtsprechung des Menschenrechtsgerichtshofs in Strassburg für Grossbritannien eingeschränkt werden soll. Über das Vorhaben wird seit langem kontrovers diskutiert, und es wirft einige schwerwiegende Verfassungsfragen auf. Es ist kein Wunder, dass das symbolbeladene Thema gerne auf die lange Bank geschoben wird.”

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