Bundesrichter Yves Donzallaz in einem Interview mit der NZZ:

“Es ist leider die SVP, die sagt, Richterinnen und Richter respektierten in Wirklichkeit weder das Gesetz noch die Verfassung. Die SVP schürt bewusst Kritik an den Institutionen. Das ist sehr gefährlich, und ich sage Ihnen auch, warum: Als Bundesrichter bin ich sozusagen zuoberst angekommen. Aber es gibt Richterinnen und Richter in den Kantonen, die vielleicht auch einmal ans Bundesgericht gewählt werden wollen. Die überlegen sich dann zweimal, sich mit ihrer Partei anzulegen.”

Link zum Interview.

Damit werden die andern Fraktionen und die Mitglieder der Bundesversammlung wohl künftig öfter zu prüfen haben, ob von Kandidatinnen und Kandidaten der SVP für das Bundesgericht noch der Wille und die Fähigkeit erwartet werden können, richterliche Unabhängigkeit zu beanspruchen und hochzuhalten: Verfassung und Gesetz über das SVP-Programm und über die jeweils aktuellen Erwartungen der Partei zu stellen. Die SVP ist nicht daran interessiert, weitere Anträge auf Nichtwiederwahl stellen zu müssen. Sie kann dem im parteiinternen Auswahlverfahren vorbeugen: Durch härtere Prüfung und Bearbeitung der Interessierten auf Bereitschaft zu einer parteilinientreuen Rechtsprechung.

Siehe hierzu auch ein Interview mit Marianne Ryter, Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts (Link).

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