Nationalrätin Rosmarie Quadranti (BDP, Zürich) hat eine Motion unter dem Titel “Endlich Schaffung der Nationalen Menschenrechtssituation und Übergangslösung mit Beibehaltung des Status quo (Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte SKMR)” eingereicht.

Mitunterzeichnende: Yvonne Feri (SP, Aargau), Beat Flach (GLP, Aargau), Ida Glanzmann-Hunkeler (CVP, Luzern), Balthasar Glättli (Grüne, Zürich), Niklaus-Samuel Gugger (EVP, Zürich), Marianne Streiff-Feller (EVP, Bern), Claudio Zanetti (SVP, Zürich).

Begründung:

Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte SKMR ist die einzige Institution in der Schweiz, die sich bereichsübergreifend und interdisziplinär mit menschenrechtlichen Themen auseinandersetzt. Diese Arbeiten sind wichtige Grundlage und Ergänzung zur Arbeit der ausserparlamentarischen Kommissionen EKF, EKM und EKR. Die Auflösung des SKMR, ohne einen nahtlosen Uebergang zu einer Nachfolgeorganisation sicherzustellen, die die Pariser Prinzipien erfüllt, darf nicht akzeptiert werden.

Die Situation stellt sich im Moment sehr schwierig dar. Obwohl der Bundesrat am 29.6.16 die Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI)  beschlossen hat und am 28.6.17 die Grundlagen mit einem Gesetzesentwurf geschaffen hat, stockt die Weiterarbeit. Das Vernehmlassungsverfahren ist abgeschlossen, der Botschaftsentwurf liegt seit Anfang 2018 vor. Nicht nachvollziehbar ist, dass die Weiterleitung der NMRI-Vorlage noch nicht geschehen ist. Vor allem deshalb, weil der Pilotbeschluss mit dem SKMR Ende 2020 ausläuft. Es besteht also dringender Handlungsbedarf, wenn nicht Knowhow und Investitionen in grossem Umfang verloren gehen sollen. Ein nahtloser Uebergang ab 1.1.2021 bis zur Inkrafttretung des Gesetzes für die NMRI und Funktionsfähigkeit derselben muss sichergestellt werden.

 

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