FDP-Ständerat und Ex-Parteipräsident Philipp Müller unterstützt die zweite öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts in ihrer (in einem obiter dictum geäusserten) Auffassung, das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU sei anzuwenden, solange es nicht gekündigt ist.

Interview mit der “NZZ am Sonntag” hier.

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