“Eine Nationale Menschenrechtsinstitution stärkt die Prävention gegen Menschenrechtsverletzungen”, stellte “Unser Recht” in seiner Vernehmlassung zum Vorentwurf eines Bundesgesetzes über die Unterstützung der nationalen Menschenrechtsinstitution fest. “Die menschenrechtlichen Anforderungen und die Möglichkeiten, Zielkonflikte unter Wahrung der Menschenrechte zu lösen, sind nicht immer leicht zu erkennen. Dies zeigt sich vor allem bei neuen gesellschaftlichen und technologische Entwicklungen: Zum Beispiel, wenn bei der Anwendung neuer Informations- und Überwachungstechnologien grundrechtsrelevante Interessenkonflikte auftreten können. Es trifft nicht zu, dass ein Land mit vergleichsweise hohem menschenrechtlichen Standard keine NMRI brauche. Vielmehr verfügt ein solches Land auch über ein hohes Problembewusstsein und wird gerade deshalb auf eine NMRI als präventives Instrument Wert legen.”

“Unser Recht” würdigt das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) als Vorläufer eines NMRI: “Der Leistungsausweis des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) im Rahmen des Pilotversuchs bestätigt den Nutzen einer solchen Institution für die menschenrechtliche Prävention”

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