Trotz hervorragendem Leistungsausweis und grosser Nachfrage nach weiteren Leistungen soll das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) Ende 2020 aufgehoben werden, und dies bevor die vorgesehene Nachfolge-Institution, die Unabhängige Menschenrechts-Institution (NMRI), gesichert und aufgebaut ist. Der Beirat des SKMR hat darüber beraten, und der Präsident und die Vizepräsidentin des Beirats, alt Ständerat Eugen David und Doris Angst, haben Bundesrat Ignazio Cassis und Bundesrätin Karin Keller-Sutter am 14. Mai 2019 namens des Beirats den folgenden Brief geschrieben:

“Am 29. Juni 2016 hat der Bundesrat die Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI) beschlossen. Danach soll die NMRI die Menschenrechte in der Schweiz weiter stärken, Behörden, Organisationen der Zivilgesellschaft und Unternehmen im Menschenrechtsbereich unterstützen und den Austausch zwischen den relevanten Akteuren fördern.

Der SKMR-Beirat befürwortet nach wie vor die bundesrätliche Stossrichtung, ist aber sehr besorgt über die eingetretene Verzögerung bei der Umsetzung des Beschlusses und die ge-plante Liquidation des bestehenden Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) per 31.12.2020, ohne dass eine Nachfolgeinstitution in Sicht wäre.

Das SKMR gründet im Beschluss des Bundesrates vom 1. Juli 2009 und hat nach Ansicht des Beirates als universitäres Netzwerk im Sinne der Zielsetzung des Bundesrates in den vergan-genen zehn Jahren mit Unterstützung der Kantone und ihrer Universitäten qualitativ sehr gute Arbeit geleistet.

Dem SKMR ist u.a. gelungen, eine Selbstfinanzierung von über CHF 400‘000 p.a. zu erreichen und das Auftragsvolumen deutlich auszubauen (siehe dazu den SKMR-Jahresbericht 2018).

Der Beirat hält an seiner Empfehlung fest, es sei rasch die gesetzliche Grundlage für eine NMRI dem Parlament zu unterbreiten, eine NMRI, welche nach den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen den A-Status erhalten kann. Wichtigste Kriterien bleiben Unabhängigkeit, Kompetenz und Leistungsfähigkeit.

Der Beirat ersucht den Bundesrat, vor der Sommerpause 2019 über den vorhandenen Gesetzesentwurf zu beschliessen, allenfalls mit Änderungen aufgrund des 2017 abgeschlosse-nen Vernehmlassungsverfahrens. Sollten wesentliche Änderungen beschlossen werden, ersucht der Beirat um Durchführung der ordentlichen Verfahren nach Vernehmlassungsgesetz.

An seiner Aussprache vom 9. Mai 2019 konnte sich der Beirat nicht zu allfälligen Änderungen am bundesrätlichen Gesetzesentwurf äussern, da die Vertreter des EDA und des EJPD zur Information nicht mandatiert waren.

Für die Glaubwürdigkeit der schweizerischen Menschenrechtspolitik nach innen wie nach aussen erachtet es der Beirat als sehr nachteilig, sollte nach der Liquidation des SKMR keine schweizerische Nachfolgeinstitution im Sinne Pariser Prinzipien bestehen. Diese Gefahr ist sehr aktuell, wenn bis zur Sommerpause kein Beschluss des Bundesrates erfolgt.

Der Beirat hält sich für eine Aussprache über allenfalls geplante wesentliche Änderungen am Gesetzesentwurf des Vernehmlassungsverfahrens bereit.”

Link zur Vernehmlassung von “Unser Recht” zum Gesetzesentwurf für eine Nationalr Menschenrechts-Institution

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