Der politische Teil des Jahresversammlung des Vereins “Unser Recht” am 12. Juni 2017 in Bern war der Frage gewidmet, wie international tätige Konzerne mit Sitz in der Schweiz zu menschenrechtlich und ökologisch verantwortungsbewusstem Verhalten veranlasst und für Schädigungen zur Verantwortung gezogen werden können. Braucht es hierzu ein Haftpflichtrecht, wie es die Konzernverantwortungsinitiative verlangt?

Link zum Initiativtext:

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Dr. iur. Regina Meier (Zürich), Konferenzberichterstatterin von “Unser Recht*, wird einen durch die Referenten autorisierten Bericht verfassen, den wir an dieser Stelle veröffentlichen werden. Hier vorab eine Kurzinformation:

Zunächst präsentierte Markus Mugglin Erkenntnisse aus seinem kürzlich erschienenen Buch  “Konzerne unter Beobachtung. Was NGO-Kampagnen bewirken können.” (Link zur Verlagswebseite). Er zeigte auf, dass die NGO’s Fortschritte erzielten und Konzerne Imageschäden vermeiden wollen, dass aber noch immer viel Schaden angerichtet wird und grenzüberschreitende Inpflichtnahme notwendig ist.

Alt-Ständerat Dick Marty erläuterte die Konzernverantwortungsinitiative. Es gelte, die Konsequenz aus bitteren Erfahrungen gescheiterter Selbstregulierungen zu ziehen. Bleibe die Schweiz hinter den Regulierungen anderer Staaten und den Vorschlägen des Europarats zurück, drohten ihr neue Affären. Marty betonte, dass es nicht um strafrechtliche Sanktionierung, sondern um Schadenersatzpflicht gehe. Er äusserte sich offen gegenüber einem allfälligen Gegenvorschlag.

Die kurze Diskussion zeigte einige Einwände auf, mit denen zu rechnen ist:

Ist es realistisch, zu erwarten, dass Geschädigte aus Entwicklungsländern vor einem Schweizer Gericht Schaden und Kausalität beweisen?

Ist es “Justiz-Imperialismus”, dass solche Prozesse in der Schweiz geführt werden sollen, weil man sie den Ländern, in denen der Schaden eintrat, nicht zutraut?

Verwendet der Initiativtext Begriffe, z.B. “respektieren”, die nicht klar genug sind, um als Grundlage für ein Ausführungsgesetz zu taugen?

Und die immer wiederkehrende Frage: Benachteiligt die Regulierung die Schweiz gegenüber anderen Wirtschaftsstandorten zu stark, sodass Wegzüge zu erwarten sind?

Von den Befürworterinnen und Befürwortern ist deshalb zu erwarten, dass sie sich bemühen werden, anhand von drastischen Schädigungsfällen die Notwendigkeit und Praktikabilität der Initiative aufzuzeigen und die Vertretbarkeit im Vergleich mit konkurrierenden Wirtschaftsstandorten darzulegen.

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Siehe hierzu nun auch eine NGO-Stellungnahme zur geplanten Aktienrechtsreform: Link.

 

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