Welche Auswirkungen auf die schweizerische EMRK-Debatte?

Mit dem Wahlsieg der britischen Konservativen rückt die angekündigte Absetzbewegung der Regierung von der Europäischen Menschenrechtskonvention näher. „The Economist“ schreibt: Among the priorities for his first 100 days is the abolition of the Human Rights Act (HRA). It is not his best idea. (…)”

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Boulevardblätter brechen in Begeisterung aus. Ein Beispiel finden Sie hier.

Dies dürfte sich auch auf die schweizerische Auseinandersetzung um die EMRK auswirken. Es ist unwahrscheinlich, dass der Europarat, dem auch die Schweiz angehört, mit Grossbritannien grundsätzliche Verhandlungen über den in der EMRK verankerten Geltungsanspruch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aufnimmt. Aber er ist für eine Auseinandersetzung mit einem Mitgliedstaat, das sich eigenmächtig von der EMRK absetzt, schwach gerüstet. Der Menschenrechtsraum Europa ist weitgehend davon abhängig, dass er durch den politischen Willen der Mitgliedstaaten getragen wird; siehe hierzu das Gutachten von Walter Kälin und Stefan Schlegel, . „Schweizer Recht bricht Völkerrecht? Szenarien eines Konfliktes mit dem Europarat im Falle eines beanspruchten Vorranges des Landesrechts vor der EMRK“.

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